Telearbeit: Lockerung der Toleranzschwelle für französische Grenzgänger
Telearbeit: Lockerung der Toleranzschwelle für französische Grenzgänger
Ob Luxemburger Einwohner oder Grenzgänger - viele Mitarbeiter arbeiten angesichts der aktuellen Gesundheitskrise derzeit von zu Hause aus. Für die mehr als 201.000 Grenzgänger, die täglich nach Luxemburg pendeln, wirft das Fragen auf.
Denn: Nach den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung von Steuerhinterziehung, die Luxemburg mit den Nachbarländern abgeschlossen hat, dürfen die Grenzgänger eigentlich nur eine begrenzte Zahl von Tagen außerhalb der Grenzen Luxemburgs arbeiten - 24 Arbeitstage pro Jahr für Belgien, 19 Arbeitstage für Deutschland und 29 Arbeitstage für Frankreich. Jeder weitere Arbeitstag über diese Toleranzschwelle wird im Wohnsitzland des Pendlers besteuert.
Diese Toleranzschwelle wird nun zumindest für französische Grenzgänger gelockert, wie das Finanzministerium am Donnerstag mitteilt. Nach Diskussionen mit dem zuständigen Ministerium haben sich Luxemburg und Frankreich darauf geeinigt, dass ab Samstag, den 14. März, die im Ausland geleisteten Arbeitstage bei den Berechnungen nicht berücksichtigt werden. Wann diese Maßnahme aufgehoben wird, ist noch nicht bekannt.
Für belgische Grenzgänger hatte das Finanzministerium bereits eine Einigung gefunden – auch für sie werden die derzeit im Ausland geleisteten Arbeitstage nicht bei den Berechnungen berücksichtigt.
Für deutsche Grenzgänger gilt derzeit noch die Toleranzschwelle von 19 Arbeitstagen. „Die Diskussionen laufen noch“, wie ein Sprecher des Finanzministeriums auf Nachfrage bestätigt.
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