"Stock options": Zentralbank kritisiert Steuervorteil für Manager
"Stock options": Zentralbank kritisiert Steuervorteil für Manager
(las) - In ihrem Gutachten zum Haushaltsgesetz kritisiert die Zentralbank die vorteilhafte Besteuerung der „stock options“. Die Begünstigung der Aktienpakete erlaube manchen Steuerzahlern der progressiven Besteuerung zu entgehen, monieren die Experten.
Ab dem 1. Januar soll der effektive Steuersatz auf den Aktienpaketen von heute 12 auf 21 Prozent steigen. Dies entspricht der Hälfte des Spitzensteuersatzes von 42 Prozent – allerdings nur „virtuell“. Die Zentralbank jedoch geht davon aus, dass der „demi-taux“ – der halbe Steuersatz – direkt auf die „stock options“ angewendet wird.
Das ist allerdings nicht der Fall. Der besteuerbare Vorteil der Pakete wird mit 30 Prozent des Aktienwerts bewertet und damit werde „im Prinzip“ ein effektiver Steuersatz von 21 Prozent erreicht. Die Zentralbank betont, dass der „demi-taux“ erst mit einem Einkommen von über 700.000 Euro die 20 Prozent erreichen würden.
"Illusion der progressiven Besteuerung"
Die von der Regierung gewählte Option ist allerdings strenger, weil sie nicht progressiv ist. Die 21 Prozent gelten unabhängig von der Höhe der „stock options“.
Abgesehen von den technischen Details bleibt die Kritik der Zentralbank bestehen. Die angepasste Besteuerung würde es weiter einkommensstarken Haushalten erlauben die Spitzensteuersätze auf einem Teil ihres Gehaltes zu vermeiden. „Die Illusion der progressiven Besteuerung“ werde lediglich minimal auf diesem Weg gemindert, heißt es im Gutachten der Institution.
Ein schwarzes Loch
Es sei für die Zentralbank unmöglich, die Folgen der Anpassung zu berechnen. Der Grund: Niemand gibt dazu Zahlen heraus. Das Statec sammelt keine Daten zu den „stock options“. Diese tauchen auch nicht in den Steuerausgaben auf, die die Regierung im Haushaltsgesetz aufführt, heißt es im Gutachten.
Das Finanzministerium habe keine komplette Statistik zu diesem Steuervorteil und das obwohl die Unternehmen seit Anfang 2016 detaillierte Angaben an die Verwaltung machen müssen, beklagt die Zentralbank.
