Steuervermeidung: Brüssel verurteilt Apples Steuerdeals mit Irland
(las/dpa) - Apple profitiere seit 25 Jahren von illegalen Steuervorteilen in Irland, hat die EU-Kommission am Dienstag entschieden. Bis zu 13 Milliarden Euro an Steuern muss Apple an Irland zurückzahlen.
"Diese selektive steuerliche Behandlung ermöglichte es Apple im Jahr 2003 auf seine in Europa erzielten Gewinne einen effektiven Körperschaftsteuersatz von nur ein Prozent zu zahlen. Bis 2014 ging dieser Steuersatz weiter auf 0,005 Prozent zurück", erklärte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Der reguläre irische Steuersatz liegt bei 12,5 Prozent.
2011 seien etwa Gewinne in Höhe von knapp 16 Milliarden Euro weder in Irland noch anderswo besteuert worden, heißt es von der Kommission. Ein Ruling der irischen Steuerverwaltung von 1991, das 2007 bestätigt wurde, habe die Gewinne auf "weder sachlich noch wirtschaftlich gerechtfertigte" Weise einem fiktiven "Verwaltungssitz" zugewiesen. Tatsächlich seien die Gewinne jedoch von "Apple Sales International" erwirtschaftet worden, betont die EU-Kommission.
Die 13 Milliarden Euro zuzüglich Zinsen sind ein neuer Rekord für die EU. Der bisher höchste Betrag in solchen Untersuchungen wurde vom französischen Energiekonzern EDF zurückgefordert, der 2015 angewiesen wurde, rund 1,4 Milliarden Euro an Frankreich zu zahlen. Die von der Kommission genannte Summe bietet lediglich eine Orientierung. Der irische Fiskus wird nach Anleitung der Kommission die genaue Steuerschuld von Apple errechnen müssen.
Der Europäische Gerichtshof wird entscheiden
Ob Apple diese Strafe zahlen muss, ist jedoch alles andere als sicher. Die irische Regierung widersprach dem Vorwurf der Kommission. „Irland hat Apple keine Steuervorteile gewährt“, hieß es in einer Stellungnahme am Dienstag. Sämtliche fällige Steuern seien bezahlt worden und es seien keine unerlaubten staatlichen Beihilfen gewährt worden.
Der Bescheid der Brüsseler Behörde solle nun im Detail geprüft werden, um einen gerichtlichen Einspruch vorzubereiten. „Es ist nicht angebracht, dass EU-Beihilfevorschriften in dieser beispiellosen Art und Weise genutzt werden“, kritisierten die Iren. Apple teilte bereits mit, gegen die Entscheidung der Kommission rechtlich vorgehen zu wollen. Die endgültige Entscheidung würde demnach in Luxemburg fallen – vor dem Europäische Gerichtshof in Kirchberg.
Das Gleiche gilt für die Fälle Fiat und Starbucks. Im Oktober 2015 erklärte die EU-Kommission ein Ruling der Luxemburger Steuerverwaltung zugunsten der Finanztochter von Fiat als illegale Staatsbeihilfe. Brüssel fordert eine Rückzahlung Fiats von 20 bis 30 Millionen Euro an den Luxemburger Staat. Die Regierung erhob Einspruch gegen diese Entscheidung beim Europäischen Gerichtshof. Bei Starbucks geht es um ein niederländisches Ruling und ebenfalls eine Strafe von bis zu 30 Millionen Euro.
Entscheidung über Amazon steht noch aus
Von den Staatsbeihilfeverfahren gegen Steuerrulings hat die Kommission noch in zwei Fällen nicht geurteilt. Beide betreffen Luxemburg. Seit Oktober 2014 läuft ein Verfahren zur Besteuerung von Amazon in Luxemburg. Im Mai meldete die Agentur Reuters, dass Brüssel Luxemburg zwingen könnte, 400 Millionen Euro an Steuern von Amazon zurückzufordern.
Im Fall eines Luxemburger Steuerrulings zugunsten von McDonald's ermittelt die EU-Kommission seit Juni 2014 und leitete im Dezember 2015 ein offizielles Verfahren ein.
Washington mischt sich ein
Das Vorgehen der EU-Kommission ist umstritten. Vor knapp einer Woche übte das US-Finanzministerium Druck auf Brüssel aus. Washington drohte mit Konsequenzen, werde die EU-Kommission ihre Verfahren gegen die Besteuerung von US-Konzernen fortführen.
Die EU-Kommission gefährde mit ihren Entscheidungen gegen Jahrzehnte zurückliegende Rulings die Rechtssicherheit, kritisierte das US-Finanzministerium. Die Konzerne hätten nie Grund gehabt, an der Rechtsmäßigkeit ihrer Besteuerung zu zweifeln. Diese Argumente finden auch unter Luxemburger Steuerexperten Zuspruch.