Staatsrat sieht die Ziele verfehlt
Staatsrat sieht die Ziele verfehlt
(las) - Für 2017 will die Regierung eine große Steuerreform einführen. Die Koalition stellte dabei drei Anliegen in den Vordergrund: die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen, mehr Steuergerechtigkeit bei den Privatpersonen zu erreichen und gesunde Staatsfinanzen zu erhalten. Diese drei Ziele erreiche der vorliegende Gesetzesentwurf nur zum Teil, heißt es im Gutachten des Staatsrates, das dessen Mitglieder am Dienstag angenommen hatten.
Das Gutachten trägt eine sehr politische bzw. ausdrücklich liberale Handschrift. Für Diskussionen sorgt, dass der Managing Partner von EY, Alain Kinsch, den Text verfasst haben soll.
Eine teure Reform, die keine Probleme löse
Die Steuerreform bedeute hohe Mindereinnahmen und belaste den Staatshaushalt deutlich. Ohne weitere Sparmaßnahmen bestehe das Risiko, dass es zu strukturellen Defiziten beim Zentralstaat kommen könnte.
Ähnlich hart urteilt der Staatsrat betreffend der Steuergerechtigkeit. Die Regierung berufe sich auf den Gini-Koeffizienten, eine statistische Größe, die die ungleiche Einkommensverteilung misst. Doch dieses Kriterium ist aus Sicht der Hohen Körperschaft zu ungenau, um damit die Reform zu begründen. Das Gutachten zitiert die Arbeitnehmerkammer, die ebenfalls die Versprechung von mehr Steuergerechtigkeit nicht erfüllt sieht.
Ein wichtiger Punkt der Reform ist ebenfalls, dass der globale Steuersatz für Unternehmen von heute 29,22 Prozent auf 26,01 Prozent ab 2018 sinken soll. Das sei ein wichtiger Fortschritt, aber eine tiefgreifende Reform scheine notwendig, schreibt der Staatsrat. Selbst die künftigen 26 Prozent seien hoch im EU-Vergleich. Die Autoren des Gutachten verweisen besonders auf die 12,5 Prozent, die Irland bietet, und die 17 Prozent, die Großbritannien einführen will.
Eine "opposition formelle" äußert der Staatsrat bei den Plänen, Unternehmenschefs und Insolvenzverwalter persönlich haftbar zu machen für die korrekte Abführung der Mehrwertsteuer. Diese ausgeweitete Haftung sei unbegründet und passe nicht zu bestehenden Gesetzen.
Weitere Steuersenkung für Unternehmen
Der Staatsrat wirf die Frage auf, ob es nicht "in naher Zukunft" eine weitere Steuersenkung geben müsste, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Der Grund: Der Kampf der Europäischen Union und der OECD gegen Steuervermeidung von Konzernen verändert die internationalen Regeln. Das könnte dazu führen, dass in Luxemburg ansässige Konzerne mehr Steuern zahlen müssten.
Finanzminister Pierre Gramegna hatte eine weitere Senkung in Aussicht gestellt, wenn deutlich werde, wie sich die internationalen Regeln in Luxemburg genau auswirken werden. Der Staatsrat betont allerdings, dass bei einer Senkung die Steuergrundlage vergrößert werden müsste, damit die Staatseinnahmen nicht belastet würden. Viele Akteure am Finanzplatz fordern jedoch bereits jetzt Anpassungen, damit Luxemburg für internationale Unternehmen attraktiv bleibe.
Attraktivität des Finanzplatzes im Fokus
Die Anmerkungen im Gutachten bewerten zahlreiche Maßnahmen in Bezug auf ihre möglichen Folgen für den Finanzplatz. Die Anmerkungen des Staatsrats decken sich mit Forderungen, die die Unternehmenswelt formulierte, darunter das Beratungsunternehmen PWC.
Der Staatsrat bedauert, dass die sogenannten "intérêts notionnels" nicht mit der Steuerreform eingeführt werden, obwohl diese Maßnahme im blau-rot-grünen Koalitionsprogramm stand. Dabei geht es darum, Investitionen von Unternehmen auch dann steuerlich zu begünstigen, wenn sie diese über ihr Eigenkapital statt über Schulden finanzieren.
Pikant ist, dass Alain Kinsch für die DP an den Koalitionsverhandlungen teilnahm und als Mitautor der Maßnahme gilt. Nun soll er ebenfalls das Gutachten verfasst haben. In der Koalition ist dieses Instrument umstritten. Das Modell war erstmals in Belgien eingeführt worden und sorgte dort für hohe Steuereinbußen. Der Staatsrat betont, die "intérêts notionnels" würden erlauben interne Konzernbanken in Luxemburg zu erhalten, trotz des Verschwinden vieler anderer Instrumente aufgrund der verschärften internationalen Regeln.
Die EU-Kommission plant ein ähnliches Modell im Rahmen der Harmonisierung der Bemessungsgrundlage. Auf diesen Richtlinienentwurf geht das Gutachten jedoch bis auf eine Fußnote nicht weiter ein, obwohl Schätzungen der Kommission davon ausgehen, dass Luxemburg Einnahmen in Höhe von 500 Millionen einbüßen könnte.
Die Anhebung des Spitzensteuersatzes für Privatpersonen auf 42 Prozent bedeute eine Steigerung um 10 Prozent seit 2010. Dabei sei die Einkommensklasse über 200.000 Euro "eine Kategorie, die im Hinblick auf die Attraktivität Luxemburg beachtet werden muss", heißt es.
Um die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verstärken schlägt der Staatsrat vor, dass gezahlte Tantiemen für Unternehmen steuerlich absetzbar werden, genau wie Dividenden. Bisher gelten sie als Gewinnausschüttung. Es handele sich um eine doppelte Besteuerung, weil die Vergütungen als Einkommen der Personen besteuert werden, die sie erhalten.
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