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Reise in die Vergangenheit
Wirtschaft 08.09.2014 Aus unserem online-Archiv
ArcelorMittal

Reise in die Vergangenheit

ArcelorMittal nutzt die Anfrage eines Kleinaktionärs, um alle ehemaligen Arbed-Aktien zurückzukaufen.
ArcelorMittal

Reise in die Vergangenheit

ArcelorMittal nutzt die Anfrage eines Kleinaktionärs, um alle ehemaligen Arbed-Aktien zurückzukaufen.
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Wirtschaft 08.09.2014 Aus unserem online-Archiv
ArcelorMittal

Reise in die Vergangenheit

ArcelorMittal räumt mit der Vergangenheit auf. Der Stahlriese verleibt sich die restlichen Aktien der ehemaligen Arbed ein, die seit der Entstehung von Arcelor im Jahr 2002 nicht mehr an der Börse gehandelt werden. Der von KPMG ermittelte Preis pro Aktie liegt bei 776,13 Euro.

(alex) - Am 17. Juni 2014 hat ArcelorMittal seine Anteilseigner über eine Anfrage eines Minderheitsaktionärs informiert, der seine Wertpapiere an den Konzern verkaufen möchte.

Im Rahmen des Gesetzes „loi retrait rachat“ vom 21. Juli 2012 haben Minderheitsaktionäre eines Unternehmens das Recht, den Hauptaktionär dazu aufzufordern, ihre Aktien zu einem „fairen“ Preis zu übernehmen. Dieser wird von einem unabhängigen Experten festgelegt – in diesem Fall vom Beratungsunternehmen KPMG und liegt bei 776,13 Euro.

Umgekehrt hat der Hauptaktionär eines Unternehmens das gleiche Recht: Ein Anteilseigner, der mehr als 95 Prozent des Kapitals hält, kann ein sogenanntes „Squeeze-Out“ der Minderheitsaktionäre herbeiführen.

Im Fall von ArcelorMittal treffen beide Szenarien zu: Der Stahlkonzern nutzt die Anfrage des Kleinaktionärs dazu, um alle Minderheitsaktionäre im Besitz von „Arbed-Aktien“ aus der Aktionärsstruktur zu verdrängen. Um wie viele Papiere es sich genau handelt, wollte der Konzern auf Anfrage nicht mitteilen. Marktkenner gehen von weit weniger als einem Prozent der Aktien aus.

Bei einem „Squeeze-Out“ wird der Kleinaktionär zum Verkauf seiner Aktien zu dem ermittelten Preis verpflichtet. Der „Sell-Out“ hingegen verpflichtet den Mehrheitsaktionär, den Preis anzunehmen – der Kleinaktionär muss aber nicht verkaufen.

Die Inhaber der betroffenen Arbed-Papiere haben jetzt bis zum 8. Oktober 2014 Zeit, um eine Beschwerde bei der CSSF einzureichen, falls sie nicht mit dem vorgeschlagenen Preis einverstanden sind. Der Verwaltungsrat von ArcelorMittal wird seine Stellung zum ermittelten Preis am 26. September 2014 bekannt geben. Werden alle Parteien sich einig, soll der angenommene Preis am 15. Oktober 2014 bekannt gegeben werden und die Anteilseigner bis Ende November 2014 ausgezahlt sein.


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