Reise in die Vergangenheit
Reise in die Vergangenheit
(alex) - Am 17. Juni 2014 hat ArcelorMittal seine Anteilseigner über eine Anfrage eines Minderheitsaktionärs informiert, der seine Wertpapiere an den Konzern verkaufen möchte.
Im Rahmen des Gesetzes „loi retrait rachat“ vom 21. Juli 2012 haben Minderheitsaktionäre eines Unternehmens das Recht, den Hauptaktionär dazu aufzufordern, ihre Aktien zu einem „fairen“ Preis zu übernehmen. Dieser wird von einem unabhängigen Experten festgelegt – in diesem Fall vom Beratungsunternehmen KPMG und liegt bei 776,13 Euro.
Umgekehrt hat der Hauptaktionär eines Unternehmens das gleiche Recht: Ein Anteilseigner, der mehr als 95 Prozent des Kapitals hält, kann ein sogenanntes „Squeeze-Out“ der Minderheitsaktionäre herbeiführen.
Im Fall von ArcelorMittal treffen beide Szenarien zu: Der Stahlkonzern nutzt die Anfrage des Kleinaktionärs dazu, um alle Minderheitsaktionäre im Besitz von „Arbed-Aktien“ aus der Aktionärsstruktur zu verdrängen. Um wie viele Papiere es sich genau handelt, wollte der Konzern auf Anfrage nicht mitteilen. Marktkenner gehen von weit weniger als einem Prozent der Aktien aus.
Bei einem „Squeeze-Out“ wird der Kleinaktionär zum Verkauf seiner Aktien zu dem ermittelten Preis verpflichtet. Der „Sell-Out“ hingegen verpflichtet den Mehrheitsaktionär, den Preis anzunehmen – der Kleinaktionär muss aber nicht verkaufen.
Die Inhaber der betroffenen Arbed-Papiere haben jetzt bis zum 8. Oktober 2014 Zeit, um eine Beschwerde bei der CSSF einzureichen, falls sie nicht mit dem vorgeschlagenen Preis einverstanden sind. Der Verwaltungsrat von ArcelorMittal wird seine Stellung zum ermittelten Preis am 26. September 2014 bekannt geben. Werden alle Parteien sich einig, soll der angenommene Preis am 15. Oktober 2014 bekannt gegeben werden und die Anteilseigner bis Ende November 2014 ausgezahlt sein.
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