Registrierung für den Besuch der Terrassen entfällt
Registrierung für den Besuch der Terrassen entfällt
(mab/mig) - Am 7. April können Bars und Restaurants in Luxemburg ihre Terrassen wieder öffnen. Zunächst war ein Register für die Besucher vorgesehen. Dem erteilten die Abgeordneten der Chamber nun eine Absage. Die Entscheidung sei an diesem Montag in einer Sitzung des Gesundheitsausschusses getroffen worden, wie das Parlament auf Twitter mitteilte.
Im Entwurf des zehnten Covid-Gesetzes war festgehalten worden, dass Restaurant- und Café-Betreiber die Kontaktdaten ihrer Kunden einholen müssten, um im Falle einer Ansteckung, die Kontaktverfolgung zu erleichtern. Hält der Wirt sich nicht daran, droht ihm eine Strafe. Das hatte die Regierung so beschlossen.
Fragezeichen hinter Terrassenöffnung
Doch auf Wunsch der zuständigen parlamentarischen Kommission, die sich am Montag mit dem Entwurf befasst hat, wird der Passus nun aus dem Gesetz gestrichen. Die Parlamentarier waren der Ansicht, dass es sinnvoller sei, eine solche Kundenregistrierung erst bei einer allgemeinen Horeca-Öffnung einzuführen und die Bedingungen präzise im Gesetzestext zu formulieren. „Die Abgeordneten stellten den Mehrwert der Registrierung infrage und waren der Ansicht, dass eine solche Maßnahme eher Sinn im Innenbereich macht“, sagte der Vorsitzende der parlamentarischen Gesundheitskommission, Mars Di Bartolomeo (LSAP) auf Nachfrage des „Luxemburger Wort“.
Viele Gastronomen und Bistro-Betreiber bereiten sich seit der Ankündigung vergangene Woche auf die langersehnte Wiedereröffnung vor. Doch noch ist nicht sicher, dass sie tatsächlich öffnen dürfen. Die Infektionszahlen steigen und die Regierung behält sich das Recht vor, die angekündigte Öffnung weiter hinauszuschieben. Bis Mittwoch, spätestens Donnerstag dürfen die Gastronomen eine definitive Antwort erwarten.
Das neue Covid-Gesetz verlängert die bestehenden Maßnahmen bis zum 25. April. Die Abstimmung muss spätestens am 2. April stattfinden, wenn das jetzige Gesetz ausläuft.
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