Regierungsrat: Das Transparenzregister kommt
Regierungsrat: Das Transparenzregister kommt
(las) - Endlich ist es soweit: Im Rahmen der EU-Anti-Geldwäsche-Richtlinie führt Luxemburg ein zentrales Register der wahren Eigentümer von Gesellschaften ein. Ein entsprechender Gesetzesentwurf nahm der Regierungsrat am Mittwoch an.
Ein zweiter Entwurf soll ein Register der Nutznießer von Trusts schaffen. Zugang dazu werden die betroffenen Finanzdienstleister sowie die Luxemburger Behörden haben, die zuständig für den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind, teilte die Regierung mit.
Luxemburg ist im Verzug bei der Umsetzung der Anti-Geldwäsche-Richtlinie. Die Deadline ist am 30. Juni 2017 verstrichen. Die Vorlage im Regierungsrat war Ende Juli kurzfristig verschoben worden. Die Erstellung des Gesetzesentwurfs sei „schwierig“, denn auf EU-Ebene würden die Verhandlungen zu Anpassungen der Regeln – die sogenannte fünfte Anti-Geldwäsche-Richtlinie – weiter andauern, sagte Finanzminister Pierre Gramegna Ende August.
Mehr Rechte für Versicherte
Die Minister nahmen ebenfalls ein Gesetzesentwurf an, der die Rechte von Versicherungsnehmer neu gestaltet. Damit soll die Gesetzgebung an neue Entwicklungen in der Branche angepasst werden.
Auch ein ganz besonderes Risiko war ein Thema im Regierungsrat: Luxemburg führt eine besondere Haftpflicht für Schäden, die durch Atomunfälle entstehen würden. Da Luxemburg über keine Atomkraftwerke verfüge, reiche die Umsetzung der internationalen Verträge nicht aus.
