Regierung weitet Corona-Hilfen aus
Regierung weitet Corona-Hilfen aus
In den letzten Wochen haben die Hilferufe aus der Wirtschaft und insbesondere aus der Gastronomie zugenommen. Auf mehreren Demonstrationen machten die Wirte deutlich, dass ihnen infolge der Zwangsschließungen das Wasser bis zum Hals steht.
Die Regierung hat nun auf den Druck der Interessenverbände reagiert und bei den Hilfsmaßnahmen nachgebessert. „Die Folgen der Corona-Pandemie treffen wichtige Teile unserer Wirtschaft noch immer ganz stark, besonders den Horeca-Sektor aber auch den Events-Bereich“, sagte Mittelstandsminister Lex Delles am Montag auf der Pressekonferenz, auf der er die neuen Hilfspakete vorstellte. „Es sind schwere Zeiten und in den kommenden Wochen wird es auch nicht viel leichter werden.“
So habe man in den letzten Wochen viele Gespräche mit verschiedenen Berufsverbänden geführt, um einen besseren Einblick in die Situation der Betriebe zu bekommen und zu sehen, „wo der Schuh drückt“, so der Mittelstandsminister. Durch die Lockerung der Vorgaben für die Staatshilfe, die die Europäische Kommission vor etwa zwei Wochen beschlossen hat, habe man mehr Flexibilität erhalten, um die eigenen Maßnahmen anzupassen, betonte Delles.
Verlängerte Fristen
Die Unternehmenshilfen fußen im wesentlichen auf zwei Säulen. Die eine ist die „Aide de relance“, die andere die „Aide coûts non-couverts“. Mit den neuesten Änderungen wurden die Laufzeiten der beiden Hilfsprogramme nun bis einschließlich Juni diesen Jahres verlängert. Ebenso erhalten die Unternehmen mehr Zeit, um die Hilfen zu beantragen. Wer das bisher noch nicht gemacht hat, hat nun noch bis zum 15. September Zeit, die entsprechenden Papiere einzureichen. Die Hilfsgelder vom „Fonds de relance“ können noch bis zum 15. Mai beantragt werden.
Wesentliche Änderungen wurden im Rahmen der „Aide coûts non-couverts“ vorgenommen: Betriebe, die im Zuge der Schutzmaßnahmen gegen das Virus schließen beziehungsweise Umsatzeinbußen von mindestens 75 Prozent hinnehmen mussten, erhalten ab Februar hundert Prozent ihrer nicht abgedeckten Kosten erstattet. Bisher konnten mittlere und große Betriebe lediglich 70 Prozent und kleine Firmen 90 Prozent der Unkosten geltend machen. Daneben erhöht sich der Maximalbetrag der Hilfen im Rahmen dieses Programms, den die Betriebe erhalten dürfen, um 50 Prozent. Firmen mit bis zu neun Mitarbeitern können demnach ab sofort Hilfen von höchstens 30 000 Euro monatlich erhalten. Bei Unternehmen zwischen 10 und 49 Mitarbeiter sind die Hilfszahlungen auf 150 000 Euro pro Monat gedeckelt, bei größeren Betrieben liegt ab Februar die Grenze bei monatlich 300 000 Euro.
In Gastronomiebetrieben, die durch Lieferdienste oder „Take Away“ trotz der Schließung Einnahmen erzielen, werden bis zu 25 Prozent dieser Umsätze „immunisiert“. Das heißt, dass diese Beträge dann nicht mehr wie bisher von den Hilfszahlungen rausgerechnet werden. „Damit wollen wir die Arbeit von Restaurants und Cafés honorieren, die trotz der schwierigen Situation weiterhin einen Service anbieten“, sagte Delles. „Es ist uns wichtig, dass diese Unternehmen diesen zusätzlichen Einsatz auch im Geldbeutel spüren.“
Hilfen nicht rückwirkend
Außerdem greifen die Änderungen einen Kritikpunkt auf, der in den vergangenen Monaten vermehrt geäußert wurde. Nämlich, dass neu gegründete Unternehmen, die kaum Umsätze aus der Vorkrisenzeit nachweisen können, häufig durch das Raster der Hilfen fallen. Wenn die Betriebe vor dem 1. Januar 2021 gegründet wurden, sollen sie zukünftig auch für die „Aide coûts non-couverts“ infrage kommen. Schließlich sollen bei der Berechnung der Verluste von Firmen, die zu größeren Unternehmensgruppen gehören, nicht die Situation des Gesamtverbandes herangezogen werden, sondern die Zahlen der einzelnen Betriebe.
„Damit werden dann Gruppen nicht mehr benachteiligt, wenn sie Aktivitäten haben, die nicht von der Krise betroffen sind“, sagte der Mittelstandsminister. Dabei habe man bewusst die Verlängerung der Maßnahmen zunächst nur auf drei Monate beschlossen. „Das gibt uns die Möglichkeit, die Hilfen regelmäßig zu evaluieren und anzupassen“, sagt Delles. Der Minister erinnerte daran, dass die Anträge auf die Hilfen vollständig eingereicht werden müssen, um die Auszahlung zu beschleunigen. Das „House of Entrepreneurship“ biete den Betrieben Hilfe beim korrekten Ausfüllen der Unterlagen an. In der Vergangenheit hatte es häufiger Kritik daran gegeben, dass die Anträge zu kompliziert seien und die Hilfen zu spät in den Unternehmen ankommen.
Den Forderungen, die Hilfen für ungedeckte Kosten auch rückwirkend zu erhöhen, erteilte der Minister hingegen eine Absage. Dies wurde postwendend vom Horesca-Verband kritisiert, der die Änderungen aber insgesamt begrüßte. In einer Pressemitteilung forderte die Interessensvertretung der Gastronomie und Hotellerie die Verlängerung aller Beihilfen bis Ende 2021 sowie die Senkung der Mehrwertsteuer für den Sektor auf drei Prozent und eine Verlängerung der Unterkunftsgutscheine.
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