Regierung arbeitet an Covid-19-Stabilisierungsplan
Regierung arbeitet an Covid-19-Stabilisierungsplan
Die Luxemburger Regierung will sich in der Coronavirus-Krise mit aller Macht gegen eine drohende Pleitewelle stemmen. Angesichts von Existenznöten bei Selbstständigen und Firmen kündigte Wirtschaftsminister Franz Fayot am Freitag mehrere Initiativen an, um die Unternehmen zu unterstützen und Arbeitsplätze zu sichern.
Zu den Maßnahmen zählt in erster Linie ein Covid -19-Stabilisierungsplan, an dem unter Hochdruck die zuständigen Minister für Finanzen, Wirtschaft, Mittelstand und Arbeit derzeit feilen. Das Hilfspaket, das weit über die schon angekündigten Maßnahmen wie etwa die Unterstützung bei Kurzarbeit hinaus geht, solle zusammen mit der staatlichen Investitionsbank SNCI und den großen Banken am Platz geschnürt werden, sagte Fayot. Details des Plans wollte er noch nicht nennen.
Gemeinsam mit Mittelstandsminister Lex Delles habe er zudem ein Gesetzesprojekt ausgearbeitet, in dem es darum gehe, Betrieben schnellstmöglich und unbürokratisch finanziell unter die Arme zu greifen. Vor allem gehe es dabei um Hilfen, um Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Auch Selbstständigen, die besonderes unter der Krise leiden, weil sie keine Kurzarbeit in Anspruch nehmen können, sollen die Maßnahmen im Gesetzesprojekt zugute kommen.
Dank der von den EU-Wirtschaftsministern und der Kommission beschlossenen Lockerung der EU-Beihilferegeln werde der Luxemburger Staat die Unternehmen mit Finanzhilfen in Höhe von bis zu 800.000 Euro unterstützen können, kündigte Fayot an. Unter normalen Umständen sind diese Subventionen für Unternehmen stark beschränkt.
Bislang hatte der Kommissionsentwurf nur direkte Zuschüsse oder Steuer- oder Zahlungssubventionen in Höhe von 500.000 Euro pro Unternehmen vorgesehen. Luxemburgs Regierung wird wie die der anderen Mitgliedsländer ein Hilfsprogramm mit einem festgelegten Budget aufstellen müssen. Die Hilfen können nur an Unternehmen gehen, die nach dem 31. Dezember aufgrund des Virusausbruchs in Schwierigkeiten geraten sind. Die Beihilfe muss vor dem 30. September gewährt werden.
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