Neues EU-Urheberrecht endgültig beschlossen
Neues EU-Urheberrecht endgültig beschlossen
(dpa/jt) - Die heftig umstrittene Reform des EU-Urheberrechts ist endgültig beschlossen. In einer letzten Abstimmung stimmten die EU-Staaten dem Vorhaben am Montag mehrheitlich zu. Auch Deutschland votierte mit Ja. Luxemburg, Niederlande, Polen, Italien, Finnland und Schweden stellten sich gegen die Reform. Belgien, Slowenien und Estland enthielten sich.
Hätte Deutschland sich am Montag enthalten oder gegen das Vorhaben gestimmt, wäre keine ausreichende Mehrheit zustande gekommen. Die Copyright-Reform soll das veraltete Urheberrecht in der EU ans digitale Zeitalter anpassen und Urhebern für ihre Inhalte im Netz eine bessere Vergütung sichern.
Die Länder haben nun rund zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen. Die Mitgliedsstaaten hatten der Reform im Februar schon einmal zugestimmt. Am Montag mussten sie nochmal – beim Treffen der Landwirtschaftsminister – ran, nachdem das Europaparlament schon am 26. März grünes Licht gegeben hatte. Luxemburg lehnte die Richtlinie bereits im Februar ab. In Bezug auf die praktische Umsetzung seien einfach zu viele Fragen offen, erklärten Vertreter der Regierung.
In vielen europäischen Ländern gab es Protest gegen das Vorhaben und insbesondere gegen Artikel 13, der im endgültigen Gesetz Artikel 17 heißt. Die Kritiker wenden ein, Plattformen wie YouTube sollten demnach schon beim Hochladen prüfen, ob Inhalte urheberrechtlich geschützt sind. Das ist ihrer Meinung nach nur über Filter möglich, bei denen die Gefahr bestehe, dass viel mehr als nötig aussortiert werde. Dies käme einer Zensur gleich. Aus Sicht der Befürworter geht es hingegen darum, Plattformen, die wissentlich mit fremden Inhalten Geld verdienen, zu einer fairen Lizenzierung zu zwingen.
Auch umstritten war Artikel 11 (im finalen Text Artikel 15), der ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage vorsieht. Danach müssen Nachrichten-Suchmaschinen wie Google News für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten künftig Geld an die Verlage zahlen. Hier sehen Kritiker insbesondere für kleine Verlage Nachteile, die gegenüber Google eine schwache Verhandlungsposition hätten. Zudem verweisen sie auf Deutschland, wo es ein Leistungsschutzrecht schon seit 2013 gibt, es aber nicht zu nennenswerten Geldzahlungen an die Verlage führt.
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