Neue Hilfe für Selbstständige
Neue Hilfe für Selbstständige
(mab) - Der Regierungsrat hat am Freitag auf Vorschlag des Ministers für den Mittelstand, Lex Delles (DP), einen Gesetzesentwurf verabschiedet, mit dem eine neue einmalige und nicht rückzahlbare Finanzhilfe für Selbstständige eingeführt werden soll.
Die Höhe der neuen Beihilfe richtet sich nach der beitragspflichtigen Einkommensstufe, in die der Antragsteller fällt. Die Beträge sind in den Stufen 3.000, 3.500 und 4.000 Euro gestaffelt. Die Beihilfe können Personen in Anspruch nehmen, die hauptberuflich selbständig und an das Sozialversicherungssystem angeschlossen sind. Das Berufseinkommen muss mindestens ein Drittel des sozialen Mindestlohns betragen und darf das Zweieinhalbfache des sozialen Mindestlohns nicht überschreitet.
Der Gesetzentwurf zur Einführung der neuen Hilfe für Selbstständige werde „so bald wie möglich in die Abgeordnetenkammer eingebracht“, hieß es in der Mitteilung der Regierung am Freitag.
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