Millionenstrafe für Amazon und Google
Millionenstrafe für Amazon und Google
(Bloomberg) - Google hat eine weitere Rekordstrafe in der Europäischen Union kassiert, dieses Mal eine Strafe über 100 Millionen Euro durch Frankreichs Datenschutzbehörde wegen der Art und Weise, wie das Unternehmen Cookies in seiner Suchmaschine verwaltet.
Die französische Datenschutzbehörde CNIL verhängte auch gegen den Online-Shopping-Riesen Amazon.com eine Strafe in Höhe von 35 Millionen Euro, weil das Unternehmen Cookies (Tracking-Geräte) ohne deren Zustimmung auf den Computern der Nutzer platziert hatte, wie am Donnerstag bekanntgegeben wurde.
Den Unternehmen wurde ein dreimonatiges Ultimatum gesetzt, um die Informationen, die sie den Nutzern zur Verfügung stellen, zu ändern, oder sie müssen mit zusätzlichen täglichen Geldstrafen von 100.000 Euro rechnen.
Die Strafe für Google ist doppelt so hoch wie die bisher höchste Strafe der CNIL, die gegen den Mutterkonzern Alphabet Inc. verhängt wurde. Das Unternehmen steht auch unter intensiver Beobachtung der Europäischen Kommission, die in drei Kartellverfahren eine Geldstrafe von mehr als 8,2 Milliarden Euro verhängt hat.
„Wir halten die Gesetze vollständig ein“
Amazon erklärte, dass man mit den Feststellungen der französischen Behörde nicht einverstanden sei. „Wir aktualisieren kontinuierlich unsere Datenschutzpraktiken, um sicherzustellen, dass wir die sich entwickelnden Bedürfnisse und Erwartungen von Kunden und Regulierungsbehörden erfüllen und alle geltenden Gesetze in jedem Land, in dem wir tätig sind, vollständig einhalten“, sagte das Unternehmen in einer Erklärung.
Die CNIL sagte, dass ihre Untersuchungen zeigten, dass durch eine Reihe von Änderungen, die Google seit September vorgenommen hat, Cookies, die auf Nutzer zu Werbezwecken abzielen, nicht mehr automatisch auf den Computern von Menschen platziert werden, wenn sie die Seite google.fr besuchen.
Google informiere nicht ausreichend darüber, warum und wie Cookies verwendet werden, so die Behörde. Und Besucher der französischen Amazon-Seite, die auf eine Anzeige klicken, riskieren, dass ihre Privatsphäre verletzt wird, weil Cookies sofort eingesetzt werden, ohne dass die Nutzer darüber informiert werden, so die CNIL.
Die Befugnisse der EU-Datenschutzbehörden haben deutlich zugenommen, seit die sogenannte Allgemeine Datenschutzverordnung (GDPR) der EU im Mai 2018 in Kraft trat. Das Gesetz erlaubt es den Aufsichtsbehörden zum ersten Mal, Geldstrafen von bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens zu erheben.
Die jüngsten Bußgelder wurden jedoch auf der Grundlage separater Regeln erhoben, die die Verwendung von Cookies und anderen Tracking-Geräten durch Unternehmen regeln.
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