Mehr Beihilfen für Luxemburger Unternehmen
Mehr Beihilfen für Luxemburger Unternehmen
(MeM) - Das Wirtschaftsministerium verlängert die Beihilferegelung zur Förderung von Investitionen und erhöht den maximalen Förderbetrag pro Unternehmen auf 1,8 Millionen Euro von bislang 800.000 Euro. Die ursprünglich bis zum 30. Juni 2021 befristete Investitionsbeihilfe wird damit bis Ende des Jahres verlängert. Das gab das Ministerium am Dienstag bekannt.
Das Beihilfeprogramm war im Rahmen des Regierungsprogramms „Neistart“ für von der Krise betroffene Unternehmen eingeführt worden. „Ziel dieses Instruments ist es, Unternehmen zu ermutigen, trotz der aktuellen Krisensituation Projekte zur wirtschaftlichen Entwicklung, zur Digitalisierung oder zum Umweltschutz durchzuführen“, teilt das Wirtschaftsministerium dazu mit. Die staatliche finanzielle Unterstützung beläuft sich bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten.
Von den Beihilfen können Unternehmen profitieren, die während der Krise einen erheblichen Umsatzrückgang erlitten haben. Zum einen sind es Investitionsbeihilfen für Entwicklungsprojekte bis zu 30 Prozent der Projektkosten mit einer Erhöhung der Beihilfe von 20 Prozent für Projekte, die Teil der Kreislaufwirtschaft sind; zum anderen Investitionsbeihilfen für Prozess- und Organisationsinnovationsprojekte, die bis zu 50 Prozent der Projektkosten tragen, sowie eine Investitionsbeihilfe für Energieeffizienzprojekte oder Projekte, die über die Standards hinausgehen mit einer Förderung bis zu 50 Prozent der Projektkosten.
Wirtschaftsminister Franz Fayot erklärt dazu, die Beihilferegelung soll Unternehmen ermutigen, Investitionen zu tätigen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und nachhaltiger zu produzieren. „207 Anträge auf solche Beihilfen wurden bereits genehmigt, was einem Gesamtbetrag von 62 Millionen Euro entspricht“, so der Wirtschaftsminister.
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