Luxemburger Steuervorbescheide: EU-Kommission nimmt McDonald's ins Visier
(dpa/aa) - Der US-Fastfood-Konzern McDonald's profitiert nach Ermittlungen der EU-Kommission in Europa von illegalen Steuervorteilen. Das Unternehmen habe in Luxemburg Absprachen treffen können, die es ihm ermöglichten, in dem Land trotz hoher Gewinne keine Körperschaftsteuer zu entrichten, teilte die Brüsseler Behörde am Donnerstag mit. Allein im Jahr 2013 habe die Tochtergesellschaft McDonald's Europe Franchising in Luxemburg einen Überschuss in Höhe von mehr als 250 Millionen Euro ausgewiesen.
Wegen der eindeutigen Ermittlungsergebnisse leiteten die Brüsseler Wettbewerbshüter nun ein eingehendes beihilferechtliches Prüfverfahren ein. Es könnte theoretisch damit enden, dass McDonald's die zu wenig gezahlten Steuern nachzahlen muss.
Kaum Körperschaftssteuer für Lizenzgebühren
Nach im Februar veröffentlichten Gewerkschaftsinformationen sollen EU-Staaten von 2009 bis 2013 Steuereinnahmen von mehr als einer Milliarde Euro entgangen sein.
In einer Stellungnahme betonte McDonald's am Donnerstag, das Unternehmen halte sich in Europa an alle geltenden Gesetze und Regeln und zahle Körperschaftssteuern in „beträchtlicher Höhe“. Allein zwischen 2010 und 2014 seien in EU-Staaten mehr als 2,1 Milliarden Dollar (rund 2 Mrd Euro) abgeführt worden, was einem durchschnittlichen Steuersatz von rund 27 Prozent entspreche. „Wir sind zuversichtlich, dass die Untersuchung positiv endet“, hieß es.
Die Burgerkette dementierte allerdings nicht, dass auf in Luxemburg einlaufende Lizenzgebühren, die Betreiber (Franchisenehmer) von McDonald's-Restaurants in Europa und Russland für die Nutzung der Marke McDonald's und damit verbundene Dienstleistungen zahlen müssen, „praktisch keine Körperschaftsteuern“ gezahlt wurden. Genau das ist der Vorwurf der EU-Kommission.
DBA soll keine doppelte Nichtbesteuerung ermöglichen
Die EU-Kommission vermutet konkret, dass die luxemburgischen Steuerbehörden von Steuerrechtsvorschriften und Bestimmungen eines zwischen Luxemburg und den USA geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens abgewichen sind und der Burger-Kette dadurch einen Vorteil verschafft haben. Hintergrund könnte gewesen sein, das Unternehmen an Luxemburg zu binden.
Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager sagte, „wenn ein Steuervorbescheid es McDonald's ermögliche, auf seine europäischen Lizenzeinnahmen (royalties) keine Steuern zu zahlen – weder in Luxemburg noch in den USA-, müsse man dies einer beihilferechtlichen Prüfung unterziehen.“ Sinn und Zweck von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sei es doppelte Besteuerung zu vermeiden und nicht doppelte Nichtbesteuerung zu ermöglichen.
Luxemburg will mit der EU-Kommission kooperieren
Das luxemburgische Finanzministerium wies in einer ersten Stellungnahme lediglich darauf hin, das es hier um ein Prüfverfahren wegen möglicher Staatsbeihilfen gehe. Die Entscheidung ein Prüfverfahren zu eröffnen sei eine prozedurale Etappe, die nach den Ermittlungen keineswegs präjudiziere. Außerdem bestehe kein Zusammenhang zu anderen laufenden Verfahren.
Luxemburgischer Einschätzung zufolge seien McDonald's weder steuerliche Einzelbehandlungen noch besondere Vorteile gewährt worden, so das Ministerium.
Man werde während des Prüfverfahrens voll und ganz mit der
EU-Kommission zusammenarbeiten.
Starbucks und Fiat sollen Steuern nachzahlen
Neben McDonald's hat die EU-Kommission bereits seit längerem Steuerabsprachen Irlands
mit Apple und Luxemburgs mit Amazon im Visier. Im vergangenen Monat abgeschlossen wurde die Prüfung von sogenannten Steuervorbescheiden (tax rulings) für die Kaffeehauskette Starbucks und eine Tochter des Autobauers Fiat. Sie sollen Nachzahlungen von jeweils bis zu 30 Millionen Euro leisten, weil sie von dem Niederlanden beziehungsweise wiederum Luxemburg bevorzugt wurden.
Auf den Fall „McDonald's waren die Brüsseler Wettbewerbshüter nach eigenen Angaben durch Medienberichte aufmerksam geworden. Daraufhin forderten sie im Sommer 2014 Informationen über Steuervorbescheide an. Angaben zur voraussichtlichen Dauer der jetzt eingeleiteten Prüfverfahrens machte die EU-Kommission nicht.