Luxemburg wehrt sich gegen Vorwürfe der EU-Kommission
Luxemburg wehrt sich gegen Vorwürfe der EU-Kommission
(M.G./dpa) - Auch wenn heute andere Regeln gelten, sei der französische Energiekonzern nach den, im fraglichen Zeitraum gültigen, Vorschriften besteuert worden, so die Luxemburger Regierung in einer ersten Reaktion auf die Entscheidung der EU-Kommission.
Luxemburg habe zwei Unternehmen der Engie-Gruppe erlaubt, etwa ein Jahrzehnt lang auf ihre Gewinne fast gar keine Steuern zu zahlen, so der Vorwurf der Brüsseler Behörde. Das verstoße gegen EU-Beihilferecht, weil dem Energieunternehmen dadurch ein unzulässiger Vorteil entstanden sei.
In einer offiziellen Stellungnahme, stimmt Luxemburg der Kommission zwar zu, dass Praktiken, die die Steuerbemessungsgrundlage untergraben, nicht länger dem Geist des nationalen und internationalen Steuerrahmens entsprechen. Allerdings wird in dem Schreiben ebenfalls betont, dass diese Situation damals rechtlich absolut legal war und Engie demnach keinerlei unzulässige Vorzüge eingeräumt wurden.
Luxemburg habe bei der gesamten Untersuchung uneingeschränkt mit der Kommission zusammengearbeitet und teile deren Ziel, die Steuerhinterziehung zu bekämpfen.
Auch Engie erklärte am Mittwoch, alle geltenden Steuervorschriften eingehalten und keinerlei staatliche Beihilfe erhalten zu haben. „Darüber hinaus hat Engie die luxemburgischen Behörden im Voraus um eine Bestätigung ihrer korrekten Auslegung des luxemburgischen Rechts gebeten“, schrieb der Konzern in einem Schreiben an die Presse.
Zudem kündigte Engie an, die Entscheidung der Kommission mit allen rechtlichen Mitteln anzufechten, da kein selektiver Steuervorteil nachgewiesen wurde.
Der Vorwurf
Das Steuersparmodell lief der Europäischen Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager zufolge über komplexe Finanzierungsstrukturen des Unternehmens und sogenannte Steuervorbescheide. Dieselbe Transaktion sei „in inkohärenter Weise sowohl als Fremdkapital als auch als Eigenkapital behandelt“ worden. Damit sei die Steuerlast des Unternehmens künstlich gedrückt worden.
„Infolgedessen wurden bestimmte Gewinne von Engie in Luxemburg rund ein Jahrzehnt lang mit einem effektiven Körperschaftsteuersatz von 0,3 Prozent besteuert“, monierte Vestager. „Diese selektive steuerliche Behandlung ist unzulässig.“
Engie (vormals Gdf Suez-Electrabel) war bis 2018 Aktionär der Luxemburger Encevo-Gruppe.
Ähnliche Fälle
Die EU-Kommission nimmt schon seit 2013 Steuersparmodelle einzelner Mitgliedstaaten gezielt unter die Lupe und hat dabei seit Jahren auch Luxemburg im Visier. Im Oktober 2015 prangerte sie Steuervorteile für Fiat und Starbucks in Luxemburg und den Niederlanden an, im Oktober 2017 kam sie zu dem Schluss, dass das Großherzogtum auch Amazon unzulässige Steuervorteile gewährt hatte.
In zwei weiteren, noch nicht abgeschlossenen Prüfverfahren geht es um Vorsteuerbescheide für McDonalds und Ikea in Luxemburg, wie die Kommission weiter mitteilte.
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