Luxemburg sieht selbst keine strafrechtliche Handhabe
Luxemburg sieht selbst keine strafrechtliche Handhabe
(aa) - Die Affäre um die luxemburgische Tochter des isländischen Finanzinstituts Landsbanki wird in Frankreich vor Gericht kommen. Gemäß der Entscheidung von Richter Renaud van Ruymbeke sollen sich neben Landsbanki Luxembourg und dem ehemaligen Präsidenten des Verwaltungsrates der Muttergesellschaft, Björgolfur Gudmundsson, noch sechs leitende Angestellte der Bank sowie ein Verantwortlicher und ein Angestellter einer Vermögensverwaltungsgesellschaft aus dem Südosten Frankreichs wegen mutmaßlichen Hypothekenkredit-Betruges verantworten.
Wie ein Sprecher der luxemburgischen Staatsanwaltschaft dem „Luxemburger Wort“ auf Anfrage mitteilte, läuft im Großherzogtum lediglich eine Untersuchung wegens des Verdachts auf Geldwäsche gegen die Insolvenzverwalterin, Yvette Hamilius. Strafrechtlich werde gegen Landsbanki – anders als in Frankreich - nicht vorgegangen. Mutmaßliche, strafrechtlich relevante Gesetzesverstöße seien - sofern überhaupt - in Frankreich oder in Spanien begangen worden, nicht jedoch in Luxemburg. Auch wenn die Produkte hier entwickelt wurden und die Gesellschaft in Luxemburg vertreten war, so sei es dennoch an den Behörden in Frankreich und Spanien derartige juristische Schritte zu ergreifen.
Anwälte wählen scharfe Worte der Kritik
Die Anwälte der Landsbanki-Opfer feierten die Entscheidung zur Prozesseröffnung hingegen als historisches Ereignis. In Frankreich würden nun endlich „die unmoralischen und illegalen Praktiken der Landsbanki-Räuber“ vor Gericht gestellt, hieß es in einem Communiqué. Dass die Angelegenheit nun vor ein Strafgericht komme, sei für die Duzenden Opfer ein entscheidender Schritt, da es sich um ältere Personen handele, deren Lebensende durch isländische Banken und deren Helfer zerstört worden sei.
Die richterliche Anordnung, so die Opferanwälte, sei zudem eine Schmach für die Insolvenzverwalterin Yvette Hamilius, die laut Opfervereinigung „nichts habe sehen wollen“, für die luxemburgische Staatsanwaltschaft, die „tiefgreifende Ermittlungen verweigert und kein Ohr für die Opfer gehabt“ habe sowie für das luxemburgische Handelsgericht, dass „den Worten der Opfer kaum Gehör geschenkt“ habe.
Nun werde in Paris ein Prozess historischen Ausmaßes beginnen. Es sei nun höchste Zeit, dass die luxemburgischen Behörden das volle Ausmaß des isländischen Bankenskandals und des angerichteten Schadens begriffen und das man sich mit der Frage der Wiedergutmachung beschäftige, heißt es in der schriftlichen Mitteilung der Rechtsanwälte.
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