Kartellrecht: EU-Kommission verhängt Rekordstrafe gegen Google
Kartellrecht: EU-Kommission verhängt Rekordstrafe gegen Google
(C./M.G.) - Die Europäische Kommission verhängt eine Geldbuße in Höhe von 2,42 Milliarden Euro gegen Google. Das Unternehmen soll seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschine missbraucht haben, erklärte die EU-Behörde am Dienstag.
Das Unternehmen muss dieses Verhalten nun innerhalb von 90 Tagen abstellen. Ansonsten muss es Zwangsgelder von bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes seiner Muttergesellschaft Alphabet zahlen.
Das Unternehmen ließ daraufhin verlauten, dass man vorhabe gegen diese Entscheidung in Berufung zu gehen.
Gigantische Datenmenge ausgewertet
Die Entscheidung basiert nach Angaben der EU-Kommission auf der Analyse gigantischer Datenmengen. So hätten die Wettbewerbshüter 5,2 Terabyte an Suchergebnissen ausgewertet, sagte Kommissarin Margrethe Vestager am Dienstag in Brüssel. Das seien 1,7 Milliarden Suchanfragen.
Vestager zog einen Vergleich: Die Datenmenge entspreche 460 Millionen Kopien ihres Sprechzettels für die Pressekonferenz. „Ich hoffe, Sie haben etwas gegessen, bevor sie gekommen sind, denn es wird 17 000 Jahre dauern, das vorzulesen“, sagte sie und schloss: „Es ist eine Menge Daten.“.
Europäische Verbraucher durch Google benachteiligt
Die Strategie von Google für seinen Preisvergleichsdienst habe seinen eigenen Preisvergleichsdienst in seinen Suchergebnissen ganz oben platziert und Vergleichsdienste der Konkurrenz herabgestuft, erklärte die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager am Dienstag. "Googles Verhalten ist nach den EU-Kartellvorschriften unzulässig. Google hat anderen Unternehmen die Möglichkeit genommen, im Wettbewerb durch Leistung zu überzeugen. Vor allem aber hat es verhindert, dass die europäischen Verbraucher wirklich zwischen verschiedenen Diensten wählen und die Vorteile der Innovation voll nutzen können“, so die Kommissarin.
Google soll seit 2008 gegen EU-Recht verstoßen
Der Preisvergleichsdienst "Google Shopping" ermöglicht es Verbrauchern, Produkte und Preise online zu vergleichen und verschafft ihnen einen Überblick über die Angebote von Online-Einzelhändler.
Als Google seinen Dienst 2004 einführte, gab es bereits andere erfolgreich etablierte Anbieter. Der EU-Kommission sollen Unterlagen aus jener Zeit vorliegen, die beweisen, dass Google sich über den schwachen Start von "Froogle" (später umbenannt in Google Shopping) im Klaren war.
Da die Wettbewerbsfähigkeit der Preisvergleichsdienste stark von der Anzahl der Zugriffe auf ihre Website abhängig ist, steigt der Umsatz mit jedem generierten Klick. Je erfolgreicher eine solche Website ist, desto interessanter wird es für Einzelhändler ihre Produkte dort anzuzeigen. Daher spiele die Suchmaschine eine wichtige Rolle für den Zugriff von Nutzern auf die Preisvergleichsdienste, erklärt die Kommission.
Ab 2008 soll Google den eigenen Preisvergleichsdienst in den Suchergebnissen systematisch am besten platziert haben. Darüber hinaus beschuldigt die Kommission Google konkurrierende Preisvergleichsdienste in seinen Suchergebnissen benachteiligt zu haben.
