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Illegale Steuervorteile: Luxemburg gerät erneut ins EU-Visier
Wirtschaft 2 Min. 07.03.2019 Aus unserem online-Archiv

Illegale Steuervorteile: Luxemburg gerät erneut ins EU-Visier

Starbucks, McDonald's und jetzt Huhtamäki: Margrethe Vestager schreckt nicht vor großen Konzernnamen zurück.

Illegale Steuervorteile: Luxemburg gerät erneut ins EU-Visier

Starbucks, McDonald's und jetzt Huhtamäki: Margrethe Vestager schreckt nicht vor großen Konzernnamen zurück.
Foto: EPA-EFE/Olivier Hoslet
Wirtschaft 2 Min. 07.03.2019 Aus unserem online-Archiv

Illegale Steuervorteile: Luxemburg gerät erneut ins EU-Visier

Wieder wird Luxemburg von der Vergangenheit eingeholt: Die EU-Kommission geht davon aus, dass das Großherzogtum der finnischen Firma Huhtamäki einen illegalen Steuervorteil gewährt hat. Das Finanzministerium weist diese Darstellung zurück.

(jt) - Die EU-Kommission nimmt Luxemburg erneut wegen eines womöglich illegalen Steuerdeals ins Visier: Diesmal geht es um Vereinbarungen Luxemburgs mit dem finnischen Verpackungsunternehmen Huhtamäki. Laut Angaben der Kommission in Brüssel habe das Großherzogtum dem Unternehmen möglicherweise einen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber Mitbewerbern verschafft und damit gegen das EU-Beihilferecht verstoßen.

"Die Kommission wird die steuerliche Behandlung von Huhtamäki in Luxemburg eingehend untersuchen und prüfen, ob sie mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht", erklärte die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager am Donnerstag.

Im Zentrum der Untersuchungen der Kommission stehen drei Steuervorbescheide an die in Luxemburg ansässige Huhtalux S.à.r.l. aus den Jahren 2009, 2012 und 2013. Der Steuervorbescheid von 2009 war 2014 im Rahmen der "Luxleaks"-Untersuchungen aufgedeckt worden. Die Kommission bezweifelt, dass die steuerliche Behandlung von Huhtamäki in Luxemburg gerechtfertigt ist. Luxemburg habe eine "einseitige Verringerung der Besteuerungsgrundlage von Huhtalux akzeptiert, die dem Unternehmen einen selektiven Vorteil verschaffen könnte, weil das Unternehmen auf diese Weise geringere Steuern zahlen würde als Einzelunternehmen oder andere konzernzugehörige Unternehmen, die ihre Finanztransaktionen zur Marktpreisen durchführen", so die Kommission in einem Communiqué. "Sollte sich dies bestätigen, so würde dies eine unzulässige staatliche Beihilfe darstellen."  

Finanzministerium widerspricht

Das Finanzministerium teilt in einer ersten Reaktion mit: "Luxemburg ist der Auffassung, dass es Huhtamäki keine mit dem Binnenmarkt unvereinbaren staatlichen Beihilfen gewährt hat." Das Finanzministerium betont, dass die Steuervorbescheide aus den Jahren 2009, 2012 und 2013 stammen – seit damals seien wichtige Reformen im Steuerrecht umgesetzt worden. Luxemburg teile das Ziel der Kommission, Steuerhinterziehung zu bekämpfen, und werde uneingeschränkt mit der Behörde zusammenarbeiten.   


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