Frankreich lehnt Verlängerung der Fernarbeit ab
Frankreich lehnt Verlängerung der Fernarbeit ab
Am Dienstag kam im französischen Parlament die Frage nach einer möglichen Verlängerung der Anzahl der Fernarbeit für französische Grenzgänger zur Sprache. Die Forderung, die Sonderregelung von 29 auf 48 Tage zu verlängern, erhielt jedoch eine klare Absage von Regierungsseite.
Der aus dem Grenzgebiet stammende Abgeordnete Xavier Paluszkiewicz (LREM) hatte zuvor eine Reihe von Argumenten für diese Verlängerung angeführt, darunter die Bereitschaft auf Luxemburger Seite, allen Beschäftigten aus Belgien, Deutschland oder Frankreich einen Tag pro Woche Fernarbeit zu gewähren.
Die französische Regierung lehnt eine solche Lösung jedoch ab. Wirtschaftsminister Bruno Lemaire entgegnete dem Abgeordneten, dass eine Vereinbarung, die über die seit dem 1. Januar verordneten 29 Tage hinausgehe, nicht akzeptabel sei. Erstens sei die derzeitige Frist erst seit sechs Monaten in Kraft, sodass es nicht infrage komme, sie erneut zu revidieren. Zweitens würde die Verlängerung zu einem Verlust von Steuereinnahmen führen, der sich nachteilig auf die Finanzen Frankreichs auswirken würde.
Der Wirtschaftsminister wies zudem darauf hin, dass das System der Besteuerung von Fernarbeit "nicht unbedingt für alle betroffenen grenzüberschreitenden Steuerzahler vorteilhaft wäre". Einkommensschwache Haushalte oder Familien mit Kindern beispielsweise könnten nach der französischen Gesetzgebung mehr soziale Vergünstigungen in Anspruch nehmen.
Luxemburg und Frankreich hatten kürzlich vereinbart, dass das Steuerabkommen in Bezug auf Telearbeit im Rahmen der Corona-Maßnahmen bis zum 31. August 2020 in Kraft bleibt. Mit Belgien und Deutschland bestehen ähnliche Vereinbarungen.
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