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EuGH stärkt Fluggastrechte
Wirtschaft 07.04.2022 Aus unserem online-Archiv
Bei Verspätungen außerhalb der EU

EuGH stärkt Fluggastrechte

Hintergrund des Urteils ist ein Fall aus Belgien.
Bei Verspätungen außerhalb der EU

EuGH stärkt Fluggastrechte

Hintergrund des Urteils ist ein Fall aus Belgien.
Foto: DPA
Wirtschaft 07.04.2022 Aus unserem online-Archiv
Bei Verspätungen außerhalb der EU

EuGH stärkt Fluggastrechte

Entscheidend ist, dass die Reise in einem EU-Land angetreten wurde.

(dpa) – Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Fluggästen gestärkt. Wer mit deutlicher Verspätung an seinem Ziel an einem Endflughafen außerhalb der EU ankommt, kann Anrecht auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro haben, wie aus einem am Donnerstag verkündeten Urteil hervorgeht. Dies gelte auch, wenn der Flug oder die Flüge von einer Airline aus einem Drittstaat durchgeführt worden seien. Entscheidend sei, dass die Reise in einem EU-Land angetreten wurde, damit die Verbindung in den Geltungsbereich der EU-Fluggastrechteverordnung fällt (Rechtssache C-561/20).


Flugzeug
Richter stärken Fluggastrechte
Airlines müssen rechtzeitig informieren, wenn Flüge vorverlegt werden - ansonsten müssen sie Entschädigungen zahlen.

Hintergrund des Urteils ist ein Fall aus Belgien. Drei Flugreisende hatten von United Airlines je 600 Euro Entschädigung wegen mehr als dreistündiger Verspätung verlangt. Der zweite Flug der Reise von Brüssel nach San José - über Newark - hatte technische Probleme. Die Flüge wurden bei Lufthansa gebucht, aber von der amerikanischen Fluglinie United Airlines durchgeführt.    

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