EU-Kommission will Verbrauchern ein „Recht auf Reparatur“ geben
EU-Kommission will Verbrauchern ein „Recht auf Reparatur“ geben
(dpa) - Verbraucherinnen und Verbraucher sollen einem Vorschlag der EU-Kommission zufolge ein sogenanntes Recht auf Reparatur für Geräte wie Staubsauger und Waschmaschinen bekommen.
„Mit dem Vorschlag wird es für die Verbraucher einfacher und kostengünstiger, Waren zu reparieren statt zu ersetzen“, teilte die EU-Kommission am Mittwoch mit. Der Vorschlag werde dafür sorgen, dass mehr Produkte innerhalb der gesetzlichen Garantiezeit repariert werden, hieß es. So soll verhindert werden, dass Produkte unnötig weggeworfen werden. Nach Ablauf der Garantie sollen durch das Vorhaben zudem einfachere und kostengünstigere Möglichkeiten geschaffen werden, technisch reparierbare Produkte wie Staubsauger, Spül- und Waschmaschinen sowie zu einem späteren Zeitpunkt Tablets und Smartphones zu reparieren.
So sollen Käufer für fünf bis zehn Jahre bei Herstellern einfordern können, dass Produkte, die nach EU-Recht technisch reparierbar sind, auch repariert werden. Von den geplanten Regeln soll es aber auch Ausnahmen geben.
Konkret heißt es: „Im Rahmen der gesetzlichen Garantie sind die Verkäufer verpflichtet, eine Reparatur anzubieten, es sei denn, sie ist teurer als ein Austausch.“
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