EU-Kommission reagiert auf Kritik aus Luxemburg
EU-Kommission reagiert auf Kritik aus Luxemburg
Als am vergangenen Freitag bekannt wurde, dass der Stahlkonzern ArcelorMittal der EU-Kommission ein Veräußerungspaket unterbreitet hatte, um das italienische Stahlwerk Ilva kaufen zu dürfen, hat sich Wirtschaftsminister Etienne Schneider umgehend zu Wort gemeldet, denn auch das Werk in Düdelingen ist Teil jenes Veräußerungspaketes - steht also zur Disposition. Die EU-Kommission soll am 23. Mai 2018 darüber befinden, ob ihre wettbewerbsrechtlichen Bedenken gegen die Übernahme damit ausgeräumt sind. Neben Düdelingen umfasst das Veräußerungspaket von ArcelorMittal auch Werke in Italien, Belgien Rumänien, Mazedonien und Tschechien.
"Indem die Kommission ArcelorMittal verpflichtet, Produktionsstätten in Europa zu verkaufen, handelt sie gegen die Interessen der europäischen Industriepolitik, indem sie die Schaffung eines echten europäischen Stahlchampions behindert, der auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig ist", so Etienne Schneider in einer Mitteilung seines Ministeriums vom Freitag. In der folgenden Woche legte der Minister nach, wandte sich zusammen mit dem Düdelinger Bürgermeister Dan Biancalana in einem Brief an Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager, um - wie es hieß - die Vorgehensweise der EU-Kommission anzuprangern, wonach "ArcelorMittal im Gegenzug für den Kauf des Ilva-Stahlwerkes verpflichtet wird andere Werke zu verkaufen".
Die Kritik aus Luxemburg und der Anschein, wonach der Stahlkonzern zum Verkauf eines Werkes verpflichtet werde, sorgte bei der EU-Kommission für Kopfschütteln. In Brüssel fühlt man sich missverstanden. Der Sprecher für wettbewerbsrechtliche Angelegenheiten, Ricardo Cardoso, erklärte, in Fusionskontrollverfahren sei es Aufgabe der betroffenen Unternehmen, die von der EU-Kommission festgestellten wettbewerbsrechtlichen Bedenken auszuräumen. Die Kommission schreibe keine spezifischen Veräußerungen vor, sondern prüfe, ob von den Unternehmen unterbreitete Zugeständnisse die festgestellten Wettbewerbsbedenken ausräumten. Die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen seien eine kommerzielle Entscheidung des betreffenden Unternehmens.
Die EU-Kommission verstehe, dass es zu Verunsicherung und Bedenken seitens Unternehmen und Beschäftigten führen könne, wenn es im Zuge von Fusionskontrollverfahren zu Veräußerung komme. Ziel der Kommission sei es jedoch, sicherzustellen, dass jegliche veräußerten Vermögenswerte weiterhin einen Wettbewerbsdruck auf die fusionierenden Unternehmen ausüben. Die Kommission werde das von ArcelorMittal unterbreitete Veräußerungspaket - zum auch das Werk in Düdelingen gehört - nur dann annehmen, wenn die Kommission davon überzeugt sei, dass die zum Verkauf angebotenen Vermögenswerte - also in diesem Fall die zum Verkauf angebotenen Werke - in den Händen eines neuen Eigentümers lebensfähig und dauerhaft betrieben würden.
Gewerkschaften hatten bereits am Freitag genau zu diesem letzten Punkt ernste Bedenken geäußert, da das Galvanisierungswerk in Düdelingen im Verbund mit Dunkerque und Florange arbeite und daher nicht so einfach entflochten werden könne, wie Robert Fornieri vom LCGB dem "Luxemburger Wort" sagte. Sollte dies nicht gelingen oder innerhalb von sechs Monaten kein Käufer gefunden werden, sei der Gewerkschaft und den Beschäftigten nicht klar, was dann aus dem Werk in Düdelingen werde.
