EU-Gericht: Keine Steuernachzahlung von Amazon in Luxemburg
EU-Gericht: Keine Steuernachzahlung von Amazon in Luxemburg
Der luxemburgische Staat kann nicht von der EU-Kommission gezwungen werden, vom weltgrößten Online-Händler Amazon rund 250 Millionen Euro Steuern plus Zinsen nachzufordern. Das entschied heute das Gericht der Europäischen Union.
Nach Auffassung der Richter hat die Kommission rechtlich nicht hinreichend nachgewiesen, dass die Steuerlast einer europäischen Tochtergesellschaft des Amazon-Konzerns zu Unrecht verringert worden wäre. Die Anordnung zur Nachzahlung hatte die EU-Kommission 2017 beschlossen, nachdem sie im Zuge einer Prüfung zu der Auffassung gelangt war, dass Luxemburg dem Unternehmen von Mai 2006 bis Juni 2014 wettbewerbswidrige Vorteile eingeräumt habe, um es an sich zu binden. Unterm Strich soll Amazon auf drei Viertel seiner aus dem EU-Umsatz erzielten Gewinne keine Steuern gezahlt haben.
Amazon und Luxemburg weisen den Vorwurf der Unrechtmäßigkeit der Vergünstigen zurück und haben deswegen Einspruch beim EU-Gericht eingelegt. Mit dem Urteil vom Mittwoch stimmt das Gericht der Europäischen Union den Argumenten der Kläger zu.
Dass die EU-Kommission das Urteil akzeptieren wird, gilt als unwahrscheinlich. Vor dem Europäischen Gerichtshof wehrt sich die Brüsseler Behörde bereits gegen ein Urteil, mit dem das EU-Gericht eine Aufforderung an Irland gekippt hat, vom iPhone-Hersteller Apple bis zu 13 Milliarden Euro an Steuern zurückzufordern. Auch im Fall Amazon hat sie ein Einspruchsrecht.
„Luxemburg begrüßt das Urteil des Gerichts der Europäischen Union in der Rechtssache Amazon EU SARL, in dem bestätigt wird, dass die steuerliche Behandlung des betreffenden Steuerpflichtigen nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Steuervorschriften keine staatliche Beihilfe darstellt“, schrieb das Finanzministerium in einer Stellungnahme.
Die Berufung des Energiekonzerns Engie SA gegen eine Anordnung zur Rückzahlung von rund 120 Millionen Euro an Luxemburg haben die Richter hingegen zurückwiesen. Das Gericht befand, dass Luxemburg selektiv von den Bestimmungen des nationalen Rechts abgewichen war, um die Steuerbelastung für Frankreichs ehemaligen Erdgasmonopolisten zu senken.
Die EU-Kommission war 2018 nach einer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass die steuerliche Belastung von Engie in Luxemburg durch zwei von Luxemburg ausgestellte Steuervorbescheide rund zehn Jahre lang ohne triftigen Grund künstlich verringert wurde. Die Steuervorbescheide bewirkten demnach, dass Engie auf 99 Prozent der von Engie LNG Supply und Engie Treasury Management erwirtschafteten Gewinne in Luxemburg keine Steuern zahlen musste.
Theoretisch können Engie und Luxemburg gegen die Entscheidung des EU-Gerichts noch Einspruch beim Europäischen Gerichtshof einlegen. Sie haben dafür zwei Monate und zehn Tage Zeit.
Mit Material von DPA und Bloomberg
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