EU-Generalanwalt gibt Luxemburg in der Frage der Tax Rulings recht
EU-Generalanwalt gibt Luxemburg in der Frage der Tax Rulings recht
In der Frage der Steuervorbescheide (Tax Rulings) hat Priit Pikamäe, der Generalanwalt am Gerichtshof der Europäischen Union, am Donnerstag seine Schlussanträge eingereicht. In dem Fall geht es um einen Steuervorbescheid der luxemburgischen Steuerbehörden zugunsten von Fiat Chrysler Finance Europe aus dem Jahr 2012.
Im Jahr 2015 gelangte die EU-Kommission zu der Ansicht, dass der Steuervorbescheid eine staatliche Beihilfe darstelle, die mit dem Binnenmarkt unvereinbar sei. Luxemburg und Fiat Chrysler Finance Europe hatten beim Gericht der Europäischen Union gegen diese Einstufung geklagt. Das Gericht wies die Klagen zunächst ab, woraufhin Irland und Fiat Chrysler Finance Europe getrennt zwei Rechtsmittel gegen dieses Urteil Gerichtshof eingelegt hatten.
In seinem Schlussplädoyer empfiehlt der Generalanwalt dem Gerichtshof nun, den ursprünglichen Klagen stattzugeben und den Beschluss der EU-Kommission für nichtig zu erklären.
Der Gerichtshof weist allerdings in seiner Pressemitteilung darauf hin, dass Schlussanträge nicht bindend seien und lediglich einen Entscheidungsvorschlag darstellen.
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