EU-Abgeordnete winken Urheberrechtsreform durch
EU-Abgeordnete winken Urheberrechtsreform durch
Der Kompromisstext zur Urheberrechtsreform ist vom EU-Parlament angenommen.
Mit der 2016 gestarteten Initiative der EU-Kommission sollte das Urheberrecht dem Internetzeitalter angepasst werden. Ziel: Das Recht an geistigem Eigentum gegenüber Internetriesen wie Google, Youtube und Facebook zu verteidigen. Nun muss noch der Ministerrat dem Text zustimmen, so dass die Richtlinie noch vor der Europawahl im Mai in Kraft treten könnte.
Anpassung des Copyright an das digitale Zeitalter
Zuletzt war deutlich geworden, wie sehr die Positionen auseinandergingen: auf der einen Seite war von Zensur und dem Tod des freien Internet die Rede, auf der anderen vom Überleben von Künstlern, Kreativen und Autoren.
Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger soll dafür sorgen, dass Gewinne durch auf Internetplattformen geteilte Presseinhalte auch den Pressehäusern zugute kommen, wobei unklar bleibt, wie das umgesetzt werden soll. Gleichzeitig sollen Internetplattformen dafür sorgen, dass keine Inhalte hochgeladen, die das Urheberrecht verletzen. Der Gesetzestext enthält zwar nicht das Wort „Uploadfilter“, aber wohl nur durch solche Programme wäre das zu erreichen, wobei solche Algorithmen fehleranfällig sind und am Ende ein „gefiltertes Internet“ stünde. Um dagegen zu protestieren waren am Wochenende europaweit Zehntausende auf die Straßen gegangen.
Umsetzung in die Praxis
Google hatte gegen die Gesetzesreform mobil gemacht. Aber es setzte sich auch die Erkenntnis durch, dass es beispielsweise für kleine Verlage oder unbekannte Künstler schwer wird, wenn sie nicht mit in Google-Suchergebnissen angezeigt werden. Deutlich wurde an der ganzen Diskussion vor allem, welche Marktmacht das Internet und die Internetriesen aus den USA haben.
Nun muss sich zeigen, wie Artikel 13 (17) des Gesetzesvorschlags, wonach Suchmaschinen wie Google nicht ohne weiteres Zeitungsartikel anzeigen dürfen, in die Realität umgesetzt wird. Auch die Frage, wie Inhalte blockiert werden können, ohne dass dadurch die freie Meinungsäußerung eingeschränkt wird, wartet nun auf den Praxistest. Wenn der Ministerrat der EU-Staaten nun noch zustimmt, kann das Gesetz in Kraft treten.
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