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Einmalige Prämienzahlung für Unternehmen
Wirtschaft 28.09.2021 Aus unserem online-Archiv
Betriebshilfen

Einmalige Prämienzahlung für Unternehmen

Das Mittelstandsministerium ist Teil des Ministère de l'économie.
Betriebshilfen

Einmalige Prämienzahlung für Unternehmen

Das Mittelstandsministerium ist Teil des Ministère de l'économie.
Foto:Gerry Huberty
Wirtschaft 28.09.2021 Aus unserem online-Archiv
Betriebshilfen

Einmalige Prämienzahlung für Unternehmen

Der Ausgleich für die Erhöhung des sozialen Mindestlohns läuft am 30. September 2021 aus.

(MeM) - Die staatliche Beihilfe zum Ausgleich der Erhöhung des sozialen Mindestlohns läuft am 30. September 2021 aus. Darauf weist das Mittelstandsministerium am Dienstag hin. Bei der Beihilfe handelt es sich um eine einmalige Prämie, die für einen Monat nach Ermessen des Antragstellers im Zeitraum von Januar bis Juni 2021 gewährt wird.

„Unternehmen, die die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen und noch keinen Antrag auf Entschädigung gestellt haben, können einen solchen Antrag in digitaler Form bis spätestens 30. September 2021 stellen“, so das Mittelstandsministerium. Das Antragsformular ist auf Guichet.lu verfügbar.

Die Zahlungsfrist für förderfähige Akten betrage in der Regel eine Woche, so das Ministerium, das mitteilt: „Bis heute wurden rund 1,5 Millionen Euro für den Ausgleich der Erhöhung des sozialen Mindestlohns ausgegeben.“


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Es wäre ein Irrtum zu glauben, dass in Luxemburg bereits genug unternommen wurde, um die Wirtschaft wieder in Gang zu bringen.

Lex Delles, Minister für den Mittelstand, betont in diesem Zusammenhang, dass „die Generaldirektion Mittelstand bestrebt ist, die förderfähigen Unternehmen über die möglichen Beihilfen zu informieren und die Bedingungen und praktischen Einzelheiten der verschiedenen Unterstützungsmaßnahmen zu klären.“

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