Einmalige Prämienzahlung für Unternehmen
Einmalige Prämienzahlung für Unternehmen
(MeM) - Die staatliche Beihilfe zum Ausgleich der Erhöhung des sozialen Mindestlohns läuft am 30. September 2021 aus. Darauf weist das Mittelstandsministerium am Dienstag hin. Bei der Beihilfe handelt es sich um eine einmalige Prämie, die für einen Monat nach Ermessen des Antragstellers im Zeitraum von Januar bis Juni 2021 gewährt wird.
„Unternehmen, die die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen und noch keinen Antrag auf Entschädigung gestellt haben, können einen solchen Antrag in digitaler Form bis spätestens 30. September 2021 stellen“, so das Mittelstandsministerium. Das Antragsformular ist auf Guichet.lu verfügbar.
Die Zahlungsfrist für förderfähige Akten betrage in der Regel eine Woche, so das Ministerium, das mitteilt: „Bis heute wurden rund 1,5 Millionen Euro für den Ausgleich der Erhöhung des sozialen Mindestlohns ausgegeben.“
Lex Delles, Minister für den Mittelstand, betont in diesem Zusammenhang, dass „die Generaldirektion Mittelstand bestrebt ist, die förderfähigen Unternehmen über die möglichen Beihilfen zu informieren und die Bedingungen und praktischen Einzelheiten der verschiedenen Unterstützungsmaßnahmen zu klären.“
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