CGFP: „Einen Tag Homeoffice pro Woche ermöglichen“
CGFP: „Einen Tag Homeoffice pro Woche ermöglichen“
(MeM) – Beschäftigte im öffentlichen Dienst profitieren nicht von den gleichen steuerlichen Bedingungen für Telearbeit wie Beschäftigte in der Privatwirtschaft. Das kritisiert die CGFP, die sich diese Woche dazu mit Finanzministerin Yuriko Backes traf.
Wer in Deutschland lebt, wird ab dem 20. Homeoffice-Arbeitstag in Deutschland besteuert, in Belgien wurde die Obergrenze, in der Beschäftigte an ihrem Wohnsitz arbeiten, ohne dort steuerpflichtig zu sein, kürzlich auf 34 Tage erhöht, in Frankreich soll die Freigrenze von 29 Tagen auf ebenfalls 34 angehoben werden, so das Finanzministerium auf Nachfrage.
Möglichkeit zu einem Tag Homeoffice pro Woche gefordert
Für einen Großteil der Beschäftigten im öffentlichen Sektor sind die Abkommen zwischen Luxemburg und seinen drei Nachbarländern nicht anwendbar. Für sie gelten spezielle Regelungen, und sie waren deswegen auch zunächst von den bilateralen Ausnahme-Abkommen wegen der Pandemie ausgeschlossen.
Die CGFP wiederholte am Donnerstag ihre Forderung an die Finanzministerin, mit den Nachbarländern zu verhandeln, um eine dauerhafte Lösung zu finden. Alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die die Möglichkeit dazu hätten, sollten einen Tag in der Woche von zu Hause aus arbeiten können.
Auch für Nicht-Staatsbedienstete fordern Gewerkschaften wie der LCGB eine Vereinheitlichung der Steuerschwelle im Einklang mit der Sozialversicherung. Das wären 55 Arbeitstage im Jahr außerhalb des luxemburgischen Hoheitsgebiets.
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