Diese neuen Hilfen gibt es für Unternehmen
Diese neuen Hilfen gibt es für Unternehmen
Ob Hotel, Restaurant oder Eventagentur – viele Unternehmen sind durch die Corona-Pandemie in finanzielle Schieflage geraten. Um die wirtschaftlichen Folgen für hart betroffene Unternehmen weiter abzufedern, haben der Minister für Mittelstand Lex Delles (DP), Wirtschaftsminister Franz Fayot (LSAP) und Kulturministerin Sam Tanson (déi Gréng) am Freitag neue Hilfsmaßnahmen vorgestellt – erstmals wird die Höhe der Beihilfen dabei auf Basis der ungedeckten Kosten, die die krisengeschüttelten Unternehmen seit Monaten tragen, berechnet. „Wir sind uns bewusst, dass die Pandemie große Folgen für die Wirtschaft hat“, stellte Delles klar.
Konkret bedeutet das: Die Möglichkeit, von Hilfen aus dem „Fonds de relance et de solidarité pour les entreprises“ zu profitieren, wird bis März 2021 verlängert. Die Finanzspritze richtet sich diesmal nicht nur an Unternehmen aus dem Tourismussektor, der Kultur-, Event– oder Entertainment-Branche sowie an Horeca-Betriebe. Auch Einzelhandel und Weiterbildungseinrichtungen können diese Hilfen nun anfragen. Zwischen Dezember 2020 und März 2021 können Betriebe mit einem Umsatzverlust von mindestens 25 Prozent eine finanzielle Unterstützung beantragen – es gibt 1 250 Euro pro Monat für jeden Beschäftigten, der weiterhin arbeitet oder 250 Euro pro Monat für die Angestellten, die in Kurzarbeit sind.
Dazu hat die Regierung eine neue Hilfe entwickelt, die auf Basis der ungedeckten Kosten der Unternehmen berechnet wird. Auch von dieser Unterstützung können Unternehmen aus dem Tourismussektor, der Kultur-, Event– oder Entertainment-Branche sowie Horeca-Betriebe und Weiterbildungseinrichtungen profitieren.
Betriebe, die zwischen November 2020 und März 2021 einen Umsatzverlust von mindestens 40 Prozent im Vergleich zum entsprechenden Monat im Jahr 2019 nachweisen können, dürfen auf eine Beteiligung des Staates bei ihren Kosten hoffen. Für Mikrounternehmen (bis zehn Mitarbeiter) gibt es maximal 20.000 Euro, für kleine Unternehmen (zehn bis 50 Angestellte) 100.000 Euro, für mittlere (50 bis 250) bis großere Unternehmen (mehr als 250 Mitarbeiter) liegt die Obergrenze bei 200.000 Euro.
Dazu müssen die Unternehmen nachweisen können, dass sie eine Aktivität ausüben – bei den besonders hart getroffenen Schaustellern oder Clubs reichen auch beispielsweise Vorbereitungsarbeiten, wie Delles erklärte. Die Beihilfen sind nicht kombinierbar.
Kurzarbeit bis Juni 2021
Wirtschaftsminister Franz Fayot hat seinerseits die Verlängerung von mehreren Hilfsmaßnahmen angekündigt, die im Kontext der Corona-Krise beschlossen wurden – unter anderem wird die Kurzarbeitregelungen bis Juni 2021 gelten. „Ich bin davon überzeugt, dass bestimmte Hilfen – wie etwa die staatliche Bürgschaftsregelung für neue Bankkredite – in dieser zweiten Phase der Corona-Krise greifen werden“, erklärte Fayot.
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