Corona-Sozialversicherungsregelung wird verlängert
Corona-Sozialversicherungsregelung wird verlängert
(SC/mbb) - Die Vereinbarung zwischen Luxemburg und seinen Nachbarländern Deutschland, Frankreich und Belgien bezüglich der Sozialversicherungszugehörigkeit von Grenzgängern im Homeoffice wurde bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Das teilt das Ministerium für soziale Sicherheit am Montag mit.
Unter normalen Umständen müssen Grenzgänger, die mehr als 25 Prozent ihrer Arbeitszeit jenseits der Grenzen Luxemburgs verbringen, in ihrem Wohnland sozialversichert sein. Durch die Pandemie wurde diese Regelung allerdings außer Kraft gesetzt.
Das bedeutet konkret, dass Grenzgänger bis zum 30. Juni 2021 in Luxemburg sozialversichert bleiben können, auch wenn sie den Großteil ihrer Arbeit im Homeoffice in Deutschland, Frankreich oder Belgien leisten. „Die Verlängerung dieser Ausnahmeregelung ist ein starker Solidaritätsbeweis unserer Nachbarländer“, wird Romain Schneider (LSAP), Minister für soziale Sicherheit, in der Mitteilung zitiert. „Heimarbeit ist ein wichtiges Instrument im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus.“
Einigung über Steuerregelungen
Auch in Bezug auf die Steuerregelungen wurde bereits eine Einigung zwischen Luxemburg und den Nachbarländern gefunden. Vor Kurzem hatte das Finanzministerium angekündigt, dass die Ausnahmeregelungen für die Besteuerung französischer und belgischer Grenzgänger bis zum 31. März verlängert wird.
Demnach sind die Tage, an denen Beschäftigte von zu Hause aus arbeiten, in Luxemburg und nicht im Heimatland lohnsteuerpflichtig.
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