"Chèques-repas": Nachbesserung zu Gunsten der Arbeitnehmer
(las) - Aktuell hat ein „Chèques-repas“ einen Wert von 8,40 Euro. Ab 1. Januar 2017 sollen es maximal 10,80 Euro sein, sprich knapp 30 Prozent mehr. Trotz dieser Erhöhung bleibt der Anteil des Arbeitnehmers bei 2,80 Euro.
Im Entwurf der Regierung waren 3,60 Euro vorgesehen. Am Montag aktualisierte die Steuerverwaltung ihre Webseite mit den neuen Details.
Ein Plus von 172 Euro
"Die Arbeitnehmer profitieren davon", betont Sylvie Favaut, Direktorin bei Sodexo, dem Marktführer unter den Anbietern der Gutscheine. Künftig sind 8 Euro steuerfrei bei einem Gutschein von 10,80 Euro. Wäre die Regierung bei ihren Plänen geblieben, dann wären es lediglich 7,20 Euro.
Auf ein Jahr macht das für den Beschäftigten ein Plus von 172 Euro aus - bei 18 "chèques-repas" pro Monat. Die 2,80 Euro pro Essensgutschein muss der Beschäftige entweder an seinen Arbeitgeber zahlen oder sie werden als Teil seines Gehaltes besteuert. Der restliche Betrag ist steuerfrei - auch für das Unternehmen
Stress für die Arbeitgeber
Auch die Unternehmen profitieren davon, dass es bei den 2,80 Euro bleibt. "Die Arbeitgeber haben so einen größeren Spielraum", erklärt Sylvie Favaut. Eine Firma ist frei in der Entscheidung, wie hoch sie den Wert der Gutscheine ansetzt. "Die Spannweite reicht von 5,50 bis 15 Euro", so Favaut.
Allerdings setzt die Deadline vom 1. Januar die Unternehmen unter Druck. Nicht alle hätten für 2017 das nötige Budget vorgesehen und einige würden wohl den Wert nicht ab Jahreswechsel ändern, erklärt die Sodexo-Verantwortliche. Für kleine und mittlere Unternehmen sei es einfacher auf 10,80 umzusteigen.
Da der Wert von 10,80 für Unternehmen steuerfrei ist, profitieren die Unternehmen, aber das Geld muss vorgestreckt werden. Hätte es die Nachbesserung nicht gegeben, dann hätten die Arbeitnehmer mehr zahlen müssen, selbst wenn ihr Arbeitgeber nicht erhöht hätte. "Dies hätte manche Beschäftigte benachteiligt", erklärt Favaut.
Die Erhöhung des Wertes wird von allen begrüßt: von Gewerkschaften über die Restaurantbetreiber. Die Gutscheine müssen im Land ausgegeben werden und kommen so unmittelbar den Luxemburger Geschäften und Gastwirten zugute.