Wählen Sie Ihre Nachrichten​

(dpa/jt) - Weniger als ein Jahr nach ihrem Neustart hat die britische Regionalfluglinie Flybe erneut Insolvenz angemeldet. Alle Flüge aus und nach Großbritannien seien abgesagt worden, teilte das Unternehmen am frühen Samstagmorgen bei Twitter mit. Passagiere, die Flüge bei dem Unternehmen gebucht hätten, wurden aufgerufen, nicht zum Flughafen zu fahren. Es würden keine alternativen Flüge angeboten, hieß es in einer Mitteilung auf der Flybe-Webseite.

Das Unternehmen bot unter anderem Flüge aus Birmingham, der nordirischen Hauptstadt Belfast und vom Flughafen London-Heathrow an und hatte Verbindungen nach Amsterdam und Genf. Auch Luxemburg war zeitweise eine Flybe-Destination.

Die Gesellschaft hatte zuvor bereits im März 2020 wegen der Pandemie Insolvenz angemeldet. Etwa 2.400 Beschäftigte verloren ihre Jobs. Reisende strandeten. Im März vergangenen Jahres kündigte die Fluglinie einen Neustart mit einem neuen Netz an.

Lesen Sie auch:

Zahl der Flugstrecken aus Luxemburg geht stark zurück

Gestern

(dpa) - In Frankreich sind nach offiziellen Angaben mehr als eine Million Menschen gegen die umstrittene Rentenreform von Präsident Emmanuel Macron auf die Straße gegangen. Das Innenministerium sprach am Donnerstag von landesweit knapp 1,09 Millionen Demonstrantinnen und Demonstranten. Laut Gewerkschaft CGT beteiligten sich sogar mehr etwa 3,5 Millionen Menschen an den Streiks und Protesten. In mehreren Städten war die Stimmung teils aufgeheizt, vereinzelt kam es auch zu Ausschreitungen.

Die Rentenreform gilt als eines der zentralen Vorhaben von Präsident Macron. Die Regierung will das Renteneintrittsalter schrittweise von 62 auf 64 Jahre anheben. Außerdem soll die Zahl der nötigen Einzahlungsjahre für eine volle Rente schneller steigen. Damit soll eine drohende Finanzierungslücke der Rentenkasse abgewendet werden. Die Gewerkschaften halten das Projekt für ungerecht und brutal.

Lesen Sie auch:

Kurzmeldungen Panorama 23.03.2023

(KNA) Für muslimische Gläubige hat der Fastenmonat Ramadan begonnen. Von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang verzichten sie in den kommenden Wochen unter anderem vollständig auf Essen und Trinken. Der Verzicht soll die Gläubigen daran erinnern, dass die Hingabe an Gott einen höheren Wert hat als die menschlichen Bedürfnisse. Das Fasten im Ramadan geht auf den Koran zurück und zählt zu den fünf „Säulen des Islams“, neben dem Glaubensbekenntnis zu Allah, den täglichen Gebeten, der Almosengabe und der Pilgerfahrt nach Mekka.

Ausgenommen von der Fastenpflicht sind unter anderen Kinder, Schwangere und Stillende sowie Alte und Kranke. Der Ramadan endet mit dem Fest des Fastenbrechens, arabisch Eid al-Fitr, das in diesem Jahr am 21. April beginnt.    

Lesen Sie auch:

Was Reisende zu Ramadan in muslimischen Ländern beachten müssen

Vorgestern

Kurzmeldungen Lokales 22.03.2023

(MS) - Die deutsche Bundespolizei hat am Mittwochmorgen einen aus der Jugendhaftanstalt in Luxemburg entwichenen Strafgefangenen am Bahnhof in Igel festgenommen. Der 17-Jährige war am Dienstag aus der Jugendhaftanstalt in Luxemburg ausgebrochen.

Bei einer Durchsuchung wurden 6,5 Gramm Haschisch in seiner Unterwäsche gefunden und sichergestellt. In Absprache mit der zuständigen Polizei in Luxemburg erfolgte die Übergabe des Jugendlichen am Grenzübergang in Wasserbilligerbrück.