Beim Startgewicht geschummelt - Ryanair muss Gebühren nachzahlen
Beim Startgewicht geschummelt - Ryanair muss Gebühren nachzahlen
(dpa) - Um die jeweils niedrigsten Start- und Landegebühren zu zahlen, hatten die Iren für ihre Flüge mit dem Einheitstyp Boeing 737-800 stets das niedrigste mögliche Startgewicht von 67 Tonnen angemeldet. Kontrollen des Luftfahrtbundesamtes im Jahr 2012 hatten bei Flügen zu weiter entfernten Zielen aber deutlich höhere Gewichte ergeben.
Die Flugsicherung setzte daraufhin die Gebühren für alle Flüge seit 2009 auf der Grundlage eines Höchstgewichts von 75 Tonnen neu fest und forderte eine halbe Million Euro nach. Ryanair zahlte nur unter Vorbehalt und klagte - ohne Erfolg, wie die Justiz nun am Freitag bestätigte. Der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel ließ eine Berufung gegen die Entscheidung aus der ersten Instanz nicht zu und die entsprechenden Bescheide wurden rechtskräftig.
Die Flugsicherung sieht sich im Einklang mit internationalen Luftverkehrsvorschriften, nun nur noch den jeweils höchstmöglichen Wert des Startgewichts anzusetzen. Diese Auffassung teilten auch die Gerichte. Eine individuelle Bestimmung des Startgewichts sei, ebenso wie eine Durchschnittsberechnung, nicht vorgesehen.
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