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Beihilfen für Horeca und Veranstaltungsbranche verlängert
Wirtschaft 03.06.2021 Aus unserem online-Archiv

Beihilfen für Horeca und Veranstaltungsbranche verlängert

Im März gingen viele aus Hotel-, Kultur- und Veranstaltungsbranche zum Protestieren auf die Straße.

Beihilfen für Horeca und Veranstaltungsbranche verlängert

Im März gingen viele aus Hotel-, Kultur- und Veranstaltungsbranche zum Protestieren auf die Straße.
Foto: Chris Karaba
Wirtschaft 03.06.2021 Aus unserem online-Archiv

Beihilfen für Horeca und Veranstaltungsbranche verlängert

Bis Ende Oktober können Unternehmen aus Hotel- und Gaststättengewerbe, im Unterhaltungs- und Kultursektor noch von staatlichen Unterstützungen profitieren.

(MeM) - Die Beihilfe für ungedeckte Kosten von Unternehmen im Hotel- und Gaststättengewerbe, im Unterhaltungs-, Veranstaltungs- und Kultursektor, deren Aktivitäten noch direkt von den Gesundheitsmaßnahmen betroffen sind, sowie die neue „aide de relance“ werden bis Ende Oktober verlängert. 

Dem stimmte der Regierungsrat am Mittwoch zu, wie am Donnerstag das Mittelstandsministerium mitteilte. Die Höhe des Zuschusses, die an die Bedingung geknüpft ist, dass das Unternehmen einen monatlichen Umsatzverlust von mindestens 25 Prozent erlitten hat, bleibt für die Monate Juli und August 2021 unverändert: 1.250 Euro. 

Für die Monate September und Oktober 2021 beträgt der Zuschuss dann 1.000 Euro pro Selbständigem und pro aktivem Arbeitnehmer in dem Monat, für den die Beihilfe beantragt wird. 

Bei der Beihilfe für ungedeckte Kosten, die an die Bedingung eines monatlichen Umsatzverlustes von mindestens 40 Prozent geknüpft ist, wird der Höchstbetrag der Subvention angepasst. Die Höhe der Beihilfe darf 20.000 Euro pro Monat für ein Kleinstunternehmen, 100.000 Euro pro Monat für ein kleines Unternehmen und 200.000 Euro pro Monat für ein mittleres oder großes Unternehmen nicht überschreiten. 

Der Minister für kleine und mittlere Unternehmen, Lex Delles, wies darauf hin: „Obwohl die Situation in einigen Sektoren weiterhin fragil ist, setzt sich die wirtschaftliche Erholung fort und erfordert eine vorsichtige und schrittweise Rücknahme der außergewöhnlichen staatlichen Beihilfen.“

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