Bankgebühren, Sammelklagen: Die ULC bezieht Stellung
Bankgebühren, Sammelklagen: Die ULC bezieht Stellung
Foto: Gerry Huberty
Die Luxemburger Verbraucherschutzorganisation kämpft für weniger Gebühren bei alltäglichen Bankgeschäften und begrüsst die neue EU-Richtlinie, die Sammelklagen ermöglichen wird.
Bankgebühren, Sammelklagen: Die ULC bezieht Stellung
Die Luxemburger Verbraucherschutzorganisation kämpft für weniger Gebühren bei alltäglichen Bankgeschäften und begrüsst die neue EU-Richtlinie, die Sammelklagen ermöglichen wird.
(M.G./mbb) - Bankgebühren sind immer noch das Aufregerthema in Sachen Verbraucherschutz. „Die Kunden haben sich selten so sehr geärgert wie über die drastischen Erhöhungen bei den Bankgebühren. Die Menschen haben sich regelrecht abgezockt und hinters Licht geführt gefühlt“, erklärte der Präsident der Luxemburger Konsumentenschutzorganisation (ULC), Nico Hoffmann, gestern.
Seit inzwischen mehr als einem Jahr setzt sich die ULC dafür ein, dass die, in ihren Augen, überhöhten Gebühren für alltägliche Bankgeschäfte am Schalter zumindest reduziert werden.
Vergangenen Herbst hatten die Verbraucherschützer etwa 10.000 Unterschriften gesammelt und ihr Anliegen den zuständigen Parlamentskommissionen, in Anwesenheit des Finanzministers Pierre Gramegna, vorgetragen. Damals versprach der Minister sich mit Vertretern der Banken zu treffen, um sich darüber zu erkundigen, mit welchen Maßnahmen die Banken den „personnes vulnérables“ entgegenkommen wollen.
Nach dem Gespräch mit den fünf Verantwortlichen von Raiffeisen Bank, Banque et Caisse d'Epargne de l'Etat, BGL BNP Paribas, Post Luxemburg und BIL, erklärte Gramegna Ende Februar schließlich, dass die Bankinstitute sich ihrer sozialen Verantwortung durchaus bewusst seien.
Dennoch „hat sich seit Herbst 2017 nichts an der unsozialen Gebührenpolitik der Banken geändert“, moniert Nico Hoffmann.
Nicht naiv, aber bestimmt
Dabei hatte man sich bei der ULC wohl ohnehin nicht erwartet, dass die Banken von heute auf morgen ihre Gebühren komplett abschaffen würden. „Wir sind auch nicht so naiv, dass wir glauben, dass Banken, die bisher fürs Geldabheben drei Euro berechnet haben, plötzlich alles umsonst anbieten“, so Nico Hoffmann.
Vor allem von der Post und der Spuerkeess hatten sich die Verbraucherschützer mehr erwartet. Immerhin gehörten beide Institute zu 100 Prozent dem Staat und die meisten Luxemburger hätten dort ihre Konten.
Aber immerhin wird nun ein Vergleichsportal eingerichtet, das allen Kunden ermöglichen soll, die Gebühren verschiedener Geldhäuser zu vergleichen und festzustellen, welches Angebot für sie am günstigsten ist. Wobei diese Initiative nicht vom Minister stammt, sondern auf EU-Ebene entschieden wurde.
Das entsprechende Gesetz wurde bereits im Juni vergangenen Jahres verabschiedet. Die Vergleichsplattform soll spätestens ab kommendem Oktober verfügbar sein.
Inzwischen hat die ULC einen ihrer Anwälte damit beauftragt zu klären, ob die berechneten Gebühren unverhältnismäßig hoch sind. Dabei wird untersucht, ob „willkürliche Klauseln, die der Bank einseitige Vorteile gegenüber dem Kunden verschaffen“ in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der einzelnen Banken stehen.
„Sollte das der Fall sein, gilt es nicht nur zu klären, ob die Banken ihre AGB ändern müssen, sondern auch, ob sie dazu verdonnert werden sollten, die unrechtmäßig eingezogenen Gebühren zurückzuzahlen.“
Der Direktor der Confédération luxembourgeoise de commerce (clc) und Mitglied des Exekutivkommitees der Union des entreprises luxembourgeoises (UEL) äußert Bedenken und fordert eine ausgewogene nationale Gesetzgebung.
Ein neues Verbraucherministerium, ein Kapitel zur Kreislaufwirtschaft im Koalitionsabkommen und das Versprechen eines Gesetzentwurfes über Sammelklagen – die Luxemburger Verbraucherschutzorganisation hat einiges zu feiern.
In der vergangenen Woche zog ein Lebensmittelskandal in Belgien seine Kreise bis in die Luxemburger Supermärkte. Nun fordert der Konsumentenschutz strengere Kontrollen bei importiertem Fleisch.
Anfang des Monats hatte der Konsumentenschutz die hohen Parktarife in den Krankenhäusern angeprangert. Es scheint jedoch, als würde sich niemand direkt zuständig fühlen.
Die Vorfreude auf den Urlaub ist immer groß – doch nicht jede Reise verläuft so wie vom Reiseveranstalter versprochen. Um Bucher von Pauschalreisen besser zu schützen, tritt deshalb im Juli 2018 ein neues Gesetz in Kraft.
Bei der Stahl-Tripartite wurde im Dezember eine Einigung zwischen Regierung, Arbeitgeber und Gewerkschaften gefunden. Die entsprechende Vereinbarung wurde am Montag unterschrieben.
Bei der Stahl-Tripartite wurde im Dezember eine Einigung zwischen Regierung, Arbeitgeber und Gewerkschaften gefunden. Die entsprechende Vereinbarung wurde am Montag unterschrieben.