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Apple und Irland legen Berufung gegen Milliarden-Nachzahlung ein
Wirtschaft 3 Min. 19.12.2016 Aus unserem online-Archiv
Steuervermeidung

Apple und Irland legen Berufung gegen Milliarden-Nachzahlung ein

EU-Kommissarin Margrethe Vestager wirbt für mehr Steuertransparenz.
Steuervermeidung

Apple und Irland legen Berufung gegen Milliarden-Nachzahlung ein

EU-Kommissarin Margrethe Vestager wirbt für mehr Steuertransparenz.
Foto: REUTERS
Wirtschaft 3 Min. 19.12.2016 Aus unserem online-Archiv
Steuervermeidung

Apple und Irland legen Berufung gegen Milliarden-Nachzahlung ein

Laurent SCHMIT
Laurent SCHMIT
Irland soll nach dem Willen der EU-Kommission über 13 Milliarden Euro von Apple bekommen - will das Geld aber gar nicht. Die Brüsseler Wettbewerbshüter beharren auf ihrer Position, Apple und Irland wehren sich juristisch.

(dpa) - Apple und Irland ziehen wie angekündigt gegen die geforderte Steuernachzahlung von mehr als 13 Milliarden Euro vor Gericht. Das irische Finanzministerium erklärte am Montag unter anderem, die EU-Kommission habe die relevanten Fakten missverstanden und mische sich in die nationale Souveränität in Steuerfragen ein. Das Verfahren vor dem Gericht der Europäischen Union dürfte mehrere Jahre dauern - und dann würde die unterlegene Seite wahrscheinlich noch vor den obersten Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen.

Apple-Finanzchef Luca Maestri warf EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager vor, eine politische Agenda zu verfolgen. „Was die Kommission hier macht, ist eine Schande für europäische Bürger, sie sollte sich schämen“, sagte er der Tageszeitung „Die Welt“. Schon nach der Entscheidung im Spätsommer hatte Apple-Chef Tim Cook die Forderung als „politischen Mist“ kritisiert.

Steuersatz von 0,005 Prozent

Die Kommission hatte nach jahrelanger Prüfung entschieden, dass die Steuer-Vereinbarungen von Apple in Irland aus ihrer Sicht eine illegale staatliche Beihilfe darstellen. Deswegen sollen rund 13 Milliarden Euro plus Zinsen nachgezahlt werden.

„Die Kommission wird ihre Entscheidung vor Gericht verteidigen“, sagte eine Sprecherin der Brüsseler Behörde nun. Nach Einschätzung der Wettbewerbshüter bekam Apple besonders günstige Steuer-Konditionen in Irland, weil das Land den Konzern als Arbeitgeber gewinnen wollte. Apple habe deutlich weniger als den für alle geltende Satz von 12,5 Prozent gezahlt - für die Handelsfirma Apple Sales International sank die Körperschaftssteuer demnach etwa auf bis zu 0,005 Prozent. Apple erklärte, die Zahl sei aus der Luft gegriffen.

Die Kommission betont, Apple und Irland hätten in dem Verfahren ausgiebig Gelegenheit gehabt sich zu äußern, mehr als sonst in solchen Fällen üblich. In mehr als 100 Fällen zu Staatsbeihilfen sei nur eine Handvoll US-Unternehmen betroffen gewesen. Zuletzt war in der Debatte gelegentlich der Verdacht geäußert worden, Firmen aus den USA würden von Europäern gezielt herausgepickt.

Warten auf eine US-Steuerreform

In Irland landet das Geld aus dem internationalen Verkauf von Apple-Geräten. Der iPhone-Konzern argumentiert, es müsse in den USA versteuert werden, weil dort unter anderem durch Entwicklungsarbeit der Wert geschaffen werde. Das Geld sei auf dem Weg zum US-Fiskus nur in Irland geparkt.

US-Unternehmen müssen auf Auslandsgewinne bei der Einfuhr ins Heimatland 35 Prozent Steuern zahlen - können das Geld aber auch im Ausland lassen. Apple und andere Konzerne pochen auf eine Steuerreform, die diese Belastung absenkt. „Wir bringen unsere Gewinne zurück in die USA, wenn die Steuerquote vernünftiger ist“, sagte Maestri der „Welt“. Der künftige US-Präsident Donald Trump hat dies versprochen: Die in die USA zurückgeführten Gewinne sollen dann mit lediglich zehn Prozent besteuert werden

Irland bestreitet seinerseits, dass Apple mit seinen Steuerdeals eine Sonderbehandlung erhalten habe - das muss die Kommission nachweisen, damit sie von einer Verzerrung des Wettbewerbs sprechen kann. Außerdem habe die Brüsseler Behörde irisches Recht missverstanden und wende Regeln von 2010 für Entscheidungen aus den Jahren 1991 und 2007 an. Der Standpunkt der EU-Kommission ist, dass die irischen Apple-Töchter komplett in Irland steuerpflichtig sein sollten.

Entscheidungen zu Amazon und McDonald's stehen aus

Untersuchungen der Kommission zu den Steuerpraktiken in den Fällen Amazon und McDonald's in Luxemburg laufen noch. Beide Unternehmen haben jedoch bereits Konsequenzen aus der Kritik aus Brüssel gezogen und ihre Konzernstruktur umgebaut. McDonald's verlegt seinen Europa-Sitz nach Großbritannien, Amazon zahlt mehr Steuern dort, wo die Kunden wohnen.

Auch Luxemburg und Fiat hat gegen die Entscheidung der EU-Kommission geklagt, der italienische Autokonzern habe in Luxemburg unerlaubte Steuervorteilen erhalten. Ein Termin für die Verhandlungen vor dem Europäischen Gerichtshof steht noch aus.


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