Anwälte fürchten um Berufsgeheimnis
Anwälte fürchten um Berufsgeheimnis
Selten geht die für ihre Verschwiegenheit bekannte Luxemburger Anwaltschaft mit einem Anliegen an die Öffentlichkeit. Tut sie es doch, ist dies ein Zeichen, dass etwas im Argen liegt. „Das Berufsgeheimnis des Anwalts ist in Gefahr“, betont François Prum am Donnerstag bei einer Pressekonferenz. Der frühere Präsident der Anwaltskammer weist darauf hin, dass dieses Berufsgeheimnis vor allem dem Schutz der Klienten diene.
Die Gefahr für das Vertrauensverhältnis zwischen Klient und Anwalt kommt aus dem Finanzministerium. Dort wurde das Gesetzesprojekt No. 7465 redigiert, bei dem es sich um die Umsetzung einer EU-Direktive in nationales Recht handelt. Problematisch ist dabei in den Augen der Anwaltschaft nicht so sehr die Direktive an sich, sondern vielmehr ihre Umsetzung.
Das Gesetzesprojekt geht an einem entscheidenden Punkt über die Direktive hinaus, nämlich dort, wo das Berufsgeheimnis der Anwälte berührt wird. Sie müssen künftig grenzüberschreitende steuerliche Gestaltungen ihrer Kunden dem Finanzamt melden. Besonders heikel ist dabei der Umstand, dass es sich bei diesen finanziellen Strukturierungen, auch wenn sie als „aggressiv“ eingestuft werden, nur in seltenen Fällen um eine Straftat handelt. „Von einem Anwalt zu verlangen, etwas zu denunzieren, das legal ist, ist sehr gefährlich“, warnt auch Valérie Dupong, Vice-Bâtonnière der Anwaltschaft.
Es sei selbstverständlich, dass ein Anwalt eine Straftat, wie etwa das Weiß waschen von Geldern, anzeige. Eine Denunziation von den Anwälten angesichts einer legalen Handlung zu verlangen sei hingegen „eine Attacke auf den Kern des Berufs“.
Ein Trostpflaster, das kein richtiges ist, bleibt den Anwälten. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass sie nicht ihre Klienten, sondern nur deren finanzielle Strukturierung zu denunzieren brauchen. Für François Prum stellt dies jedoch nur eine Schein-Ausnahme dar. „Es ist genau so, als wenn es keine Ausnahme für Anwälte gäbe“, wettert der Jurist. Die Anonymität des Klienten sei nicht garantiert, da seine Identität leicht an der Strukturierung erkennbar sei. Er kann nicht verstehen, warum Luxemburg auf eine Denunzierung durch die Anwälte besteht, wo doch die EU-Direktive unter allen Finanz-Intermediären eine Ausnahme für sie vorsieht, gerade wegen des Schutzes des Berufsgeheimnisses.
Panama-Papers und andere Daten-Leaks
Bei dem Konflikt, der die Anwälte umtreibt, geht es im Grunde um eine fundamental gegensätzliche Sicht, die sich zwischen der Steuerverwaltung einerseits, und zahlreichen Akteuren am Finanzplatz anderseits seit dem Panama Papers-Skandal aufgetan hat. Luxemburg hat sich zwar 2015 vom Bankgeheimnis verabschiedet.
Wer glaubt, damit seien alle Hürden beim Informationsaustausch zwischen nationalen Steuerbehörden beseitigt, der irrt gewaltig. Beschleunigt durch diverse Daten-Leaks hat sich der Kampf gegen Steuervermeidung weg von den Vermögen privater Personen und hin zu den Steuerpraktiken internationaler Konzerne verlagert. Luxemburg ist dabei als einer der weltgrößten Finanzplätze und Sitz zahlreicher Konzerne von den auf Ebene der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der G20-Länder beschlossenen Maßnahmen besonders stark betroffen.
Der im Rahmen dieser Maßnahmen beschlossene Austausch von Steuerinformationen hat mehrere Stufen, allesamt nach der „Directive on Administrative Cooperation“ (DAC) benannt und mit einer Zahl versehen. Bei der Richtlinie, die jetzt die Luxemburger Anwaltschaft auf den Plan ruft, handelt es sich um „DAC 6“, die sechste und letzte Stufe des vorgesehenen Austauschs, die Steuerplanungsmodelle behandelt.
Das entsprechende Gesetzesprojekt No. 7465 wurde von Finanzminister Piere Gramegna am 8. August dieses Jahres eingereicht. Seither tickt die Uhr, denn bis zum 31. Dezember 2019 muss die Richtlinie DAC 6 in nationales Recht umgesetzt sein. Meldepflichtiger im Sinne der Richtlinie sind die sogenannten Intermediäre. Juristisch gesehen gilt als Intermediär „jede Person, die eine meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltung konzipiert, vermarktet, organisiert oder zur Umsetzung bereitstellt“.
In der Praxis betrifft somit die DAC 6-Richtlinie Finanzberater, Buchhalter, Bankiers, Treuhänder – und Anwälte. Fast alle Akteure am Finanzplatz sind somit von DAC 6 betroffen, vor allem aber die „Big Four“ genannten Buchprüfungs- und Beratungsunternehmen. Ab dem 31. Dezember 2019 beginnt für sie alle eine neue Zeitordnung.
