Amazon muss 250 Millionen Euro an Luxemburg zahlen
Amazon muss 250 Millionen Euro an Luxemburg zahlen
(las) - Luxemburg habe dem US-Onlinehändler Amazon einen unerlaubten Steuervorteil von rund 250 Millionen Euro gewährt, entschied die EU-Kommission gestern. Drei Viertel der Gewinne von Amazon seien durch diese Begünstigung nicht besteuert worden, betonte die zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager.
Die EU-Wettbewerbshüter kritisieren eine Entscheidung der Luxemburger Steuerverwaltung vom 6. November 2003, die 2011 verlängert wurde. Problematisch ist aus Sicht Brüssels nicht die Existenz eines Rulings, sondern wie darin die besteuerbaren Gewinne von Amazon berechnet werden. Die von der Steuerverwaltung genehmigte Methode entspreche nicht internationalen Regeln.
Konkret beanstanden die EU-Wettbewerbshüter die Lizenzgebühren, die zwischen den Luxemburger Tochterunternehmen Amazon EU und Amazon Europe Holding Technologies zwischen 2006 und 2014 flossen. Diese Zahlungen seien "künstlich aufgebläht" und würden keiner wirtschaftlichen Realität entsprechen, so die Kommission. Damit habe Amazon EU seine Gewinne um 90 Prozent verringert. Amazon Holding Technologies zahlt keine Steuern in Luxemburg und hat seine US-Steuerschuld bisher aufgeschoben. Sprich: Die Lizenzgebühren wurden bisher nie besteuert.
Amazon muss die 25o Millionen Euro an Steuern zuzüglich Zinsen an Luxemburg nachzahlen, fordert die EU-Kommission in ihrem Beschluss. Die genaue Höhe muss die Luxemburger Steuerverwaltung auf Grundlage der Brüsseler Vorgaben berechnen.
Luxemburg und Amazon prüfen Klage
Luxemburg habe Amazon keine unerlaubte Staatsbeihilfe gewährt, heißt es in einer ersten Reaktion des Luxemburger Finanzministeriums. Die Regierung prüfe nun die Brüsseler Entscheidung im Detail und behalte sich rechtliche Schritte vor. Das Finanzministerium weist darauf hin, dass der Fall auf 2006 zurückgehe. Die Besteuerung habe den damaligen Regeln entsprochen, allerdings hätten sich die internationalen Vorgaben inzwischen substantiell verändert. Luxemburg habe vollständig mit der EU-Kommission in dieser Untersuchung zusammengearbeitet.
Während der laufenden Untersuchung kritisierte die Regierung 2014, dass die EU-Kommission nicht nachgewiesen habe, dass Amazon ein selektiver Vorteil gewährt worden sei.
In einer ersten Reaktion kritisierte der US-Onlinehändler die Brüsseler Entscheidung: "Wir sind der Ansicht, dass Amazon keine Sonderbehandlung von Luxemburg erhalten hat und wir Steuern in vollem Einklang mit dem luxemburgischen und internationalen Steuerrecht bezahlt haben. Wir werden die Entscheidung der Kommission analysieren und unsere rechtlichen Möglichkeiten prüfen, einschließlich einer Berufung."
Untersuchungen seit 2013
Die EU-Kommission begann ihre Untersuchung noch vor dem Luxleaks-Skandal. Im Juni 2014 fragte der damalige Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia erstmals Informationen zu dem Luxemburger Ruling zugunsten Amazons an. Im August 2014 übergab die Luxemburger Regierung das Dokument an die Kommission. Das Journalistenkonsortium ICIJ veröffentlichte erst im Dezember 2014 Hunderte Luxemburger Rulings.
Amazon hat seine Steuerplanung im Juni 2014 verändert. Seine Einkünfte verzeichnet der Onlinehändler nun pro Land und nicht mehr am europäischen Hauptsitz in Luxemburg. Experten sahen darin eine Reaktion auf die Brüsseler Untersuchung.
Entscheidungen zu McDonald's und Engie stehen noch aus
Die Entscheidung der EU-Kommission steht im Zusammenhang mit weiteren ähnlichen Fällen von möglicher illegaler Staatsbeihilfe. Im Oktober 2015 entschied die EU-Kommission, Luxemburg müsse zwischen 20 und 30 Millionen Euro an Steuern von Fiat nachfordern. Sowohl der Luxemburger Staat als auch Fiat Chrysler fechten die Entscheidung der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof an. Eine Entscheidung steht noch aus.
Zusätzlich laufen noch Untersuchungen der Wettbewerbshüter wegen unerlaubter Steuervorteile, die Luxemburg McDonald's und dem französischen Energiekonzern Engie gewährt haben soll.
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