71 Seiten an Luxemburger Vorbehalten
71 Seiten an Luxemburger Vorbehalten
(las) - "Bahnbrechend", eine "große Leistung" nannte Finanzminister Pierre Gramegna auf Twitter das Multilaterale Instrument der OECD, ein Abkommen von über 70 Ländern, das er am Mittwoch im Namen Luxemburgs unterschrieb. Das Übereinkommen soll den Missbrauch von Steuervereinbarungen zwischen den teilnehmenden Ländern verhindern.
Doch das Abkommen lässt den Ländern in zahlreichen Punkten offen, ob sie diese anwenden wollen. Luxemburg macht von dieser Möglichkeit intensiv Gebrauch: Bei 16 von 39 Artikeln formulierte die Regierung Vorbehalte - sprich Luxemburg behält sich das Recht vor, diese Regeln nicht anzuwenden. Die Details der Ausnahmen füllen 71 Seiten.
Alle Staaten haben eine solche Liste hinterlegt, doch Luxemburg hat besonders viele Vorbehalte geäußert. Die Länder, mit denen Luxemburg im Steuerwettbewerb um die Gunst internationaler Konzerne steht, waren zurückhaltender: Irland äußerte 12 Vorbehalte, Großbritannien 7 und die Niederlande ganze 4. An die 71 Seiten Luxemburgs kommen sie auch nicht heran. Der Trend, dass die Regierung wieder härter steuerpolitische Interessen verteidigt, scheint sich zu bestätigen.
(Un)gleiche Regeln
Mit der Unterschrift des Vertrags erneuere Luxemburg sein Netzwerk an Doppelbesteuerungsabkommen, betonte Pierre Gramegna. Die Übereinkunft erlaube Lücken in diesen Vereinbarungen zu schließen und ermögliche, dass es zu einem "level playing field" führe - sprich, dass für alle die gleichen Regeln gelten.
Allerdings müssen zwei Länder die gleichen optionalen Regeln ausgewählt haben, damit sie Anwendung finden. Ist ein Konzern etwa in Luxemburg und in den Niederlanden tätig, dann findet etwa Artikel 4 zu doppelten Firmensitzen keine Anwendung, weil Luxemburg hier einen Vorbehalt hat - auch wenn die Niederlande der Regel zugestimmt hat. Wann welche Regel gilt, wird in der Praxis noch viel Kopfzerbrechen bereiten.
Mehr Spielraum für die Regierung
Die Liste der Vorbehalte ist allerdings nicht endgültig, betont die OECD. Erst nach der Ratifizierung durch die Chamber wird die Liste in der Praxis Anwendung finden. In der Finanz- und Haushaltskommission des Parlaments war die Verhandlungsposition Luxemburgs am 24 Januar ein Thema. Gramegna betonte damals, dass nur ein Vorbehalt einem Land ermögliche, die nicht verpflichtenden Regeln des Vertrags nicht anzuwenden. Mehr Vorbehalte lassen der Regierung demnach mehr Spielraum.
Die CSV-Fraktion wünscht sich jedoch mehr Informationen: Am Donnerstag forderten die CSV-Abgeordneten Claude Wiseler und Laurent Mosar, dass der Finanzminister in der nächsten Sitzung der Finanz- und Haushaltskommission dazu Stellung bezieht. Der Minister habe der Kommission im Januar nicht die Optionen vorgelegt, die die Regierung der OECD zusandte.
Das Multilaterale Instrument hat unter den Luxemburger Steuerberatern wenig Freunde: zu kompliziert und eine Dopplung mit bestehenden EU-Regeln. Positiv bewertet wird dagegen das Schlichtungsverfahren zwischen Steuerverwaltungen mehrerer Länder, das das Abkommen bei Streitfällen ermöglicht. Das Finanzministerium betont in einer Pressemitteilung, dass Luxemburg dieses optionale Schlichtungsverfahren anwenden wird.
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