Wie viele Gemeinden braucht das Land? Die Frage ist nicht neu. Das Thema einer territorialen Neuordnung des Landes ist ein politischer Dauerbrenner. Seit den 70er-Jahren! Damals lagen konkrete Pläne vor. Aber die überaus couragierte Fusionsinitiative des Innenministers (52 Gemeinden als Zielvorgabe) wurde im Keim erstickt und verschwand danach – wie es so oft der Fall ist im Großherzogtum – in den Aktenschränken des Ministeriums. Frei nach dem Motto: schubladisieren und weiterregieren. Die Regierung beugte sich also dem Druck der Lokalfürsten, die – übrigens auch heute noch – dem drohenden Verlust an Einfluss und Macht nicht tatenlos zusehen wollen.
Die kommunalen Volksvertreter drohen und mauern. Das hat Tradition. Demnach überraschen auch die Töne des Gemeindesyndikats Syvicol niemanden. Fließen nicht ausreichend öffentliche Fördergelder bei Fusionen, sei das Dossier tot, warnte der Vorsitzende der Gemeindenlobby im Februar die politisch Verantwortlichen, allen voran Innenminister Jean-Marie Halsdorf. Hintergrund waren die Bedenken der Regierung angesichts der in Aussicht gestellten 2 500-Euro-Prämie (pro Einwohnerkopf versteht sich), mit der, laut ersten Vorgaben, die Fusionswilligen milde gestimmt werden sollten. Aufgrund der allgemeinen Finanz- und Wirtschaftslage zog Schwarz-Rot eine Kürzung dieser Geldleistungen in Erwägung. Nachvollziehbar und im Ansatz ein absolut berechtigter Schritt. Doch die Gemeindeoberen ticken anders. Ganz anders.
Man wird den Eindruck nicht los, als werde alles nur Erdenkliche unternommen, um die Reformpläne (Zielsetzung: 71 Kommunen bis 2017) zum Scheitern zu bringen. Dabei führt über kurz oder lang kein Weg an einer umfassenden und tief gehenden territorialen Reorganisation vorbei. Eine Einteilung des Landes in 30, 40 oder 50 Gemeinden wäre nicht nur aus rein praktischer und finanziell-budgetärer Sicht ein Gewinn. Nein, auf diese Weise könnte auch ein für allemal sichergestellt werden, dass landesweit alle Bürger – auch was kommunale Dienstleistungen angeht – gleich behandelt werden. Nicht zu vergessen die landesplanerischen Aspekte, die in ein nationales Gesamtkonzept passen müssen. Je weniger direkt Beteiligte mitdiskutieren, desto einfacher sind solche Konzepte umzusetzen, von denen ohnehin die meisten in den Kompetenzbereich des Staates gehören.
Die Frage der Kompetenzen: Das ist der Kern der Debatte über die Territorialreform. Was sind die Aufgaben des Staates? Was ist Sache der Gemeinden? Wie weit reicht die kommunale Autonomie? Hat die politische Selbstbestimmung der Gemeinden Grenzen? Wenn ja, wo müssen sie gezogen werden? Wie werden die Finanzmittel für kommunale Leistungen verteilt? Gibt es vor diesem Hintergrund eine übergeordnete Verantwortung und eine Verantwortlichkeit? Dies sind einige der Fragen, die auf nationaler Ebene, sprich von Regierung und Parlament beantwortet werden müssen.
Dabei soll natürlich auch den kommunalen Instanzen ein konkretes Mitspracherecht eingeräumt werden. Fusionen sollen und können nämlich nicht gegen die Gemeinden durchgesetzt werden. In allererster Linie sollte es aber um die Bürger gehen, denen es letztlich egal sein dürfte, wie viele Kommunen es im Land gibt. Sie messen die Politik (hoffentlich) an konkreten Taten. Auch in den Gemeinden.