31.07.2010 12:34 Uhr, aktualisiert 02.08.2010 10:11 Uhr




 Kommentar
Ende der Heimtücke?
Wolf von Leipzig

Es gibt keine „humanen“ Waffen, wohl aber Waffen, die besonders inhuman sind. Streubomben gehören zu dieser Gruppe, weil sie statt Kombattanten vor allem Zivilisten treffen. Denn die meisten Opfer fordert diese Waffe nach Ende der Kriegshandlungen, da 10 bis 40 Prozent nicht gleich explodieren, sondern Blindgänger sind. Somit sind Streubomben in ihrer Wirkung ein eindeutiger Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht.

So verbietet die Genfer Konvention von 1949, die den Schutz von Nicht-Kombattanten, d. h. vor allem der Zivilbevölkerung, in bewaffneten Konflikten zum Ziel hat, Waffen, die „unnötiges“ Leid oder anhaltend schwere Umweltschäden anrichten oder die Lebensgrundlage der Bevölkerung bedrohen.

Natürlich trifft dies nicht bloß auf Streubomben zu, sondern auf eine Vielzahl anderer Waffen, nicht zuletzt nukleare, chemische oder biologische Kampfmittel. Auch sind die Staaten mit den größten Streubombenarsenalen dem Abkommen ferngeblieben. Für die USA, Russland, China und Israel ist Streumunition als Waffe unverzichtbar. Und so sind Streubomben in Vietnam, im ersten Golfkrieg im Irak, auf dem Balkan, im Libanon, in Georgien und Afghanistan zum Einsatz gekommen.

Daher ist die Ächtung von Streubomben – wie 1997/99 die Ottawa-Konvention zum Verbot von Landminen – ein kleiner, wenngleich symbolträchtiger Schritt. Nicht zur Bannung des Krieges, aber zumindest zur Begrenzung seiner Folgen.

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