(MaG) - In einer Leserzuschrift an das „Luxemburger Wort“ berichtet ein ehemaliger Schüler des Internats in Bettingen/Mess von angeblichen Missbrauchsfällen in den 60er- und 70er-Jahren.
Hier der Brief (Name und Adresse des Autors sind der Redaktion bekannt): „Ich kann nur mit dem Kopf schütteln, wenn der Generalvikar Mathias Schiltz solche Behauptungen aufstellt: Es wären nur ungefähr zehn Kindesmissbrauchsfälle bekannt. Diese zehn Fälle übertrafen alleine schon die Fälle, die bis Ende oder vielleicht sogar noch in den 70er-Jahren in dem Internat ,Jean-Baptiste de la Salle' in Bettange/Mess vorgekommen sind.
Ich selber bin dort mehrere Jahre misshandelt worden und leide heute noch darunter. Als ich es aufdecken wollte, ist dann alles vertuscht worden. Aus Angst, dass ich ein Jahr länger dort bleiben sollte, habe ich dann die letzten Monate nichts mehr zu lachen gehabt. Später habe ich dann erfahren, dass der Rektor, der ganz entsetzt meinen Eltern gegenüber war, genau so darin verwickelt war wie die anderen.
Aber die katholische Kirche war schon immer auf Vertuschungen und Lügen spezialisiert. Es wäre schön, wenn man diese ganzen Missbräuche aufdecken könnte. Ich grüße alle meine Schulfreunde von 1962 bis 1968, die mit mir in Bettange waren.“
Vom LW auf den Leserbrief und die Vorgänge im Internat angesprochen, meinte Generalvikar Mathias Schiltz, falls es tatsächlich Missbrauchsfälle gegeben habe, so sei dies absolut schlimm und zu verurteilen.
Das Jugendheim der Schulbrüder („Frères des écoles chrétiennes“), so Schiltz weiter, habe stets eine gewisse Autonomie genossen. Die Schulbrüder seien heute nicht mehr in Luxemburg präsent. Dies alles könne der Aufklärung hinderlich sein. Dennoch werde man sich um eine umfassende Untersuchung bemühen. „Mir selbst war über Missbrauchsfälle im Internat nichts bekannt. Und ich gehe davon aus, dass auch die damalige Bistumsverwaltung nicht mit Beschwerden befasst war“, so der Generalvikar.
Der Leserbrief wurde auf ausdrücklichen Wunsch des Erzbistums inklusive Angaben über Name und Adresse des Autors an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.