(fh) - Am Dienstag fiel der Startschuss für die Prozedur der „Validation des acquis de l'expérience“ (VAE). Mit dieser Methode, die im Gesetz vom 19. Dezember 2008 über die Reform der Berufsausbildung verankert ist, können künftig beruflich und außerberuflich erworbene Kompetenzen offiziell anerkannt und zertifiziert werden.
„Wir erwarten eine große Nachfrage“, sagte Erziehungsministerin Mady Delvaux-Stehres bei einer Pressekonferenz. Bisher sind bereits rund hundert Anträge eingereicht worden.
Jede Person, die wenigstens drei Jahre Praxis in einer beruflichen oder ehrenamtlichen Aktivität aufzeigt, kann einen Antrag beim Ministerium für Erziehung und berufliche Ausbildung stellen. Wenn der Kandidat alle Voraussetzungen erfüllt, erhält er ein Zeugnis, ein Diplom oder Zertifikat des technischen Sekundarunterrichts oder einen Meisterbrief, gegebenenfalls auch in Teilen.
„Der Kandidat muss den Beweis erbringen, dass er tatsächlich über den besagten Erfahrungsschatz verfügt. Auch eine eidesstattliche Erklärung ist zulässig“, so die Ministerin. Die Prozedur verläuft in zwei Etappen: Der Kandidat reicht einen Zulassungsantrag ein, in dem er seine Motivation angibt und das Diplom auswählt. Jos Noesen und Brigitte Bever aus dem Ministerium stehen den Antragstellern bei Fragen zur Seite. Auch beim Arbeitsamt, den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkammern ist eine Beratung möglich.
Innerhalb von 30 Tagen erhält der Kandidat eine Antwort, ob seine Akte zulässig ist. Bei einem positiven Bescheid reicht er die Anerkennungsunterlagen ein. Die Anerkennungskommission, bestehend aus sechs Personen, wertet diese aus und kann je nach Fall den Betreffenden in ein Interview rufen oder seine praktischen Fähigkeiten prüfen. Je nach Ergebnis kann die Kommission das gewünschte Diplom ausstellen oder aber lediglich Teile des Diploms bewilligen.
Der Kandidat hat anschließend drei Jahre Zeit, um die fehlenden Kompetenzen über eine Weiterbildung oder mittels zusätzlicher Erfahrungen zu erwerben. Die Kommission kommt zweimal im Jahr zusammen – im Mai/Juni und im Oktober/November. Sie tagt erstmals im Oktober/November 2010.
Die Anträge für diese Sitzung müssen spätestens für den 1. September eingereicht werden. Die Bearbeitungskosten belaufen sich auf 25 Euro. Die Informationsversammlungen zur VAE-Prozedur finden am 19. April um 17.30 Uhr im „Lycée technique de Bonnevoie“ und am 11. Mai um 17.30 Uhr im „Lycée technique d'Ettelbruck“ statt.
Weitere Informationen sind erhältlich beim „Ministère de l'Education et de la Formation professionnelle, Validation des acquis de l'expérience“, 29, rue Aldringen, L-2926 Luxembourg, Telefon: 247-85 241/132, E-Mail: vae@men.lu