(gs) - Am Bezirksgericht Luxemburg wurde am Dienstag der Prozess um den sogenannten Manternacher Mord fortgesetzt, in dem sich fünf Angeklagte wegen versuchten bzw. vorsätzlichen Mordes vor der neunten Kriminalkammer verantworten müssen. Am mittlerweile neunten Verhandlungstag plädierte die Verteidigerin der Hauptangeklagten auf Freispruch für ihre Mandantin, während ihre Kollegen teilweise Bewährungsstrafen forderten.
Die Anwältin der Hauptangeklagten, Me Claudia Monti, erklärte in ihrem gestrigen Plädoyer, dass „die Richter die Pflicht haben, das Verbrechen zu verurteilen und nicht den Angeklagten, wie eigentümlich der auch immer sein möge“. Damit bezog sie sich auf das Verhalten der Beschuldigten vor Gericht, wo diese trotz erdrückender Beweislast sämtliche Beteiligung am Tod ihres Ehemannes von sich gewiesen hatte. Ihre Mitangeklagten hatten die 36-jährige Frau hingegen schwer belastet und sie als Strippenzieherin der ganzen Affäre dargestellt.
Als Verteidigerin sei es ihre Pflicht, die Interessen ihrer Mandantin zu vertreten, die der festen Überzeugung sei, weder die beiden Angriffe gegen ihren Gatten im März und Juni 2007, noch den Mord im August des gleichen Jahres in Auftrag gegeben zu haben, so Me Monti. Was ihre Beteiligung an der Tat selbst, sprich die Führung einer der drei Tatwaffen – wie vom vorsitzenden Richter Prosper Klein während des Verfahrens mehrfach vermutet – und ihre Initiative bei der Beseitigung der Leiche – wie von zwei Mitangeklagten ausgesagt – anginge, so würde die Angeklagte angeben, sich an nichts mehr erinnern zu können, gab die Anwältin die Aussagen ihrer Mandantin wieder und sprach in diesem Sinne gar von einer Amnesie, die möglicherweise aufgrund der Erlebnisse eingetreten sei.
Richter Prosper Klein widersprach der Verteidigerin jedoch in diesem Punkt und machte darauf aufmerksam, dass die psychiatrische Gutachterin eine mögliche Amnesie bei der Angeklagten ausgeschlossen hatte. Nichtsdestotrotz sehe sich Me Monti gezwungen, einen Freispruch für ihre Mandantin zu fordern, da diese auf ihrer Version der Dinge beharren würde. Sollte das Gericht jedoch die Vorwürfe gegen ihre Mandantin zurückbehalten, bat die Anwältin, in diesem Fall trotzdem von der Höchststrafe abzusehen. Der Anwalt des geständigen Mörders, Me Philippe Stroesser, stellte seinen Mandanten gestern als naiven Mann dar, der auf eine manipulative Frau hereingefallen sei, die ihn für ihre Zwecke missbraucht hätte.
Blind vor Liebe und aus Angst seine Geliebte zu verlieren, hätte der Angeklagte das von der Frau geforderte Verbrechen schließlich begangen, nachdem er dies lange Zeit verweigert gehabt hätte. Aufgrund seiner Geständigkeit und anderer mildernder Umstände beantragte Me Stroesser, dass ein Teil der Gefängnisstrafe zur Bewährung ausgesetzt werde. Me Stéphane Meyer, Verteidiger der zweiten weiblichen Angeklagten, die beide Hauptangeklagte nach der Beseitigung der Leiche in einem Waldstück zwischen Manternach und Mertert mit ihrem Auto abgeholt hatte und sich in der Zeit davor um die Tochter der Hauptbeschuldigten gekümmert hatte, erklärte gestern, dass seine Mandantin weder bei der Vorbereitung des Verbrechens beteiligt gewesen sei, noch im Vorfeld Kenntnis über einen geplanten Mord gehabt hätte.
Sollte das Gericht anderer Meinung sein, und allerhöchstens auf unterlassene Hilfeleistung entscheiden, forderte der Anwalt eine Bewährungsstrafe. Heute Nachmittag wird der Prozess mit der Anklagerede der Staatsanwaltschaft fortgesetzt.