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Prozess um Rettungshelfer
13.03.2010 08:10 Uhr

Anklage geht in Berufung

Staatsanwaltschaft will sich nicht mit Freispruch zufrieden geben

(gs) - Der Fall des Rettungshelfers, der auf dem Weg zu seinem Einsatzfahrzeug mit überhöhter Geschwindigkeit gestoppt wurde, geht in die nächste Runde: Wie nun bekannt wurde, hat die Staatsanwaltschaft Berufung gegen den im Februar ergangenen Freispruch eingelegt.

Die Angelegenheit des „zu schnellen“ Zivilschutzhelfers, die für Aufsehen nicht nur in den Medien und Empörung in Kreisen des freiwilligen Rettungswesens gesorgt hatte, hat bereits einen weiten Weg durch unterschiedliche Instanzen der nationalen Justiz hinter sich und wird nun ihre Fortsetzung am Appellationshof finden. Am 4. Januar 2009 war der 26-jährige Mann mit seinem Privatfahrzeug auf dem Weg zu seinem in Remich abgestellten Krankenwagen, um mit diesem einen Notfalleinsatz zu fahren. In Stadtbredimus wurde er dann mit 106 statt der dort erlaubten 50 km/h von der Polizei gestoppt. Der Führerschein wurde eingezogen und ein Strafverfahren eingeleitet.

Vor dem Polizeigericht wurde der Mann dann im Juni 2009 wegen eines entschuldigenden Notzustandes von den Vorwürfen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein. Zum Berufungsverfahren, das für Dezember 2009 angesetzt war, kam es jedoch nicht, da der Fall in erster Instanz vor dem „falschen“ Gericht verhandelt worden war. Gemäß Anwendung des Straßenverkehrsordnungs-Gesetzes aus dem Jahre 2007 und aufgrund einer dem Vorfall im Januar 2009 vorangegangenen Geschwindigkeitsübertretung vom 11. September 2006 war nicht das Polizeigericht zuständig gewesen, sondern das Zuchtpolizeigericht.

Vor diesem wurde der Fall dann am 25. Januar dieses Jahres neu verhandelt und am 16. Februar wurde der Zivilschutzhelfer erneut aufgrund eines entschuldigenden Notzustandes freigesprochen. Der erneute Antrag auf Berufung durch die Staatsantwaltschaft folgte nun. Wann genau der Prozess am Appellationshof verhandelt wird, steht noch nicht fest.

Ihre Meinung zum Thema

( 8 )
  • X. Christian meint:
    14.03.2010, 22:25 Uhr
    @Noni, dies sind alles Fakten!!! Es kann nicht angehen, dass die Leute im Rettungswesen ohne nachzudenken rasen, was dieser Mann, so wie es aussieht gemacht hat. Also gehöhrt er bestraft. Auch wenn es nur eine kleine Geldstrafe werden wird.
    Ebenfalls bin ich der Meinung dass das Rettungswesen anders gestaffelt werden muss. Die Leute müssten bezahlt werden und noch bessere Ausbildungen bekommen, demnach müssten die Zentren auch immer besetzt sein, nur so wäre es ein richtiges Rettungswesen, was den Leuten helefen könnte und dann müsste auch niemand mehr über so ein Fall entscheiden.

    Blos bei diesem Mann darf man nicht vergessen, dass er schon einmal zu schnell unterwegs war, das darf auf keinen Fall vergessen werden!!!! Wie es scheint machen dies aber viele Leute und es vergesssen viele Leute, dass der SAMU schon vor Ort war!!!!!!
  • ym anon meint:
    14.03.2010, 19:58 Uhr
    Hoffentlech gett en weinstens dess Keier mol anstänneg bestrooft.
  • .. Noni meint:
    14.03.2010, 15:30 Uhr
    @ X. Christian
    ich werde keinen Kommentar zu Ihrem bl.... Kommentar schreiben, aber ich kann mich gut in die Haut des "Rettungshelfers" versetzen ... !!!!
    Ich nehme Ihn teilweise in Schutz, erlaube Ihm aber nicht mit 100 Sachen durch ein Dorf (wenn es eins gewesen sein sollte) zu donnern.
  • X. Christian meint:
    13.03.2010, 19:48 Uhr
    Ah et get awer nach Gerechtegkeet!!! Haat schon un eisen Geriiter gezweifelt an och um Parquet!!!!
    An och wann keng grouss Stroof ausfällt, muss deen Mann bestroft gin!!! Den Samu war ob der Plaatz an den Jong hätt den Transport gema an net wei hei gesoot een Lierwen gerett!!! Den Samu as fier daat zoustänneg an do get et een legalen Kader!!
    Wann den Mann freigesprach get, dann as daat eng Jurisprudence wou all Mensch am Rettungswiesen een Freifahrtsschein get fier ze rennen, daat dirf sin!!!!
    An dobei recidivist, daat geheiert gestroft ob Rettungssanitäter oder net!!!!!!
  • G. M. meint:
    13.03.2010, 15:14 Uhr
    -DAT DO GESEIT ESOU AUS WEI WANN E BAUER ALL DACH EREM MAM MAIDRESCHER AN DAT SELWECHT STECK FIR STREI NACH ENG KEIER AN NACH ENG KEIER ZE DRESCHEN.
    -GET DAT DO VILLEICHT ENG NEI JOERHONNERD AFFAIRE,HUN SE UM GERICHT DA SOSS NEISCHT ZEDONN.
  • .. Noni meint:
    13.03.2010, 14:41 Uhr
    @M. Enders
    Götter in weiss und Götter in schwartz ... muss diese Niederlage für den Staatsanwalt schmertzhaft sein.
    Ich hoffe, dass der Rettungshelfer freigesprochen wird und man Ihm (dem Rettungshelfer) trotzdem den langen Finger zeigt, sodass es nicht zur Gewohnheit wird mit über 100 kmh im privaten Auto auf Einsätze zu donnern....
  • Edmond Schroeder meint:
    13.03.2010, 13:12 Uhr
    ma huet dee Procureur keng aaner Suergen - 2 x Freisproch waat hätt deen Här da nach gären - ( eng keier am Fall ewou et op Minuten ugöt da gingen niemools mei an den Appel goen a vielleicht aneschtes dei Saach do gesinn )ech och wönschen dem Rettungshelfer Bonne Chance an deer nächster Instanz
  • M. Enders meint:
    13.03.2010, 09:59 Uhr
    Dat gesait aus wei wann do en Procureur onbedingt well en Exempel statueieren an keng Niederlage kann angestoen.

    Ech wënschen dem Rettungshelfer op allefall bonne Chance virun der nächster Instanz an hoffen dass do den Fraisproch nachemol bestätecht get!