(gs) - Der Fall des Rettungshelfers, der auf dem Weg zu seinem Einsatzfahrzeug mit überhöhter Geschwindigkeit gestoppt wurde, geht in die nächste Runde: Wie nun bekannt wurde, hat die Staatsanwaltschaft Berufung gegen den im Februar ergangenen Freispruch eingelegt.
Die Angelegenheit des „zu schnellen“ Zivilschutzhelfers, die für Aufsehen nicht nur in den Medien und Empörung in Kreisen des freiwilligen Rettungswesens gesorgt hatte, hat bereits einen weiten Weg durch unterschiedliche Instanzen der nationalen Justiz hinter sich und wird nun ihre Fortsetzung am Appellationshof finden. Am 4. Januar 2009 war der 26-jährige Mann mit seinem Privatfahrzeug auf dem Weg zu seinem in Remich abgestellten Krankenwagen, um mit diesem einen Notfalleinsatz zu fahren. In Stadtbredimus wurde er dann mit 106 statt der dort erlaubten 50 km/h von der Polizei gestoppt. Der Führerschein wurde eingezogen und ein Strafverfahren eingeleitet.
Vor dem Polizeigericht wurde der Mann dann im Juni 2009 wegen eines entschuldigenden Notzustandes von den Vorwürfen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein. Zum Berufungsverfahren, das für Dezember 2009 angesetzt war, kam es jedoch nicht, da der Fall in erster Instanz vor dem „falschen“ Gericht verhandelt worden war. Gemäß Anwendung des Straßenverkehrsordnungs-Gesetzes aus dem Jahre 2007 und aufgrund einer dem Vorfall im Januar 2009 vorangegangenen Geschwindigkeitsübertretung vom 11. September 2006 war nicht das Polizeigericht zuständig gewesen, sondern das Zuchtpolizeigericht.
Vor diesem wurde der Fall dann am 25. Januar dieses Jahres neu verhandelt und am 16. Februar wurde der Zivilschutzhelfer erneut aufgrund eines entschuldigenden Notzustandes freigesprochen. Der erneute Antrag auf Berufung durch die Staatsantwaltschaft folgte nun. Wann genau der Prozess am Appellationshof verhandelt wird, steht noch nicht fest.