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Strafkammer
12.03.2010 07:43 Uhr

Angeklagter bestreitet Vorwurf der Zuhälterei

Anklage wegen Zuhälterei: Verteidigung fordert Freispruch, Staatsanwaltschaft drei Jahre Gefängnis

(gs) - Vor der zwölften Strafkammer des Zuchtpolizeigerichts Luxemburg wurde gestern der Prozess gegen einen 44-jährigen Mann fortgesetzt, dem Zuhälterei zu Last gelegt wird. Der Beschuldigte soll mehrere Apartments an Prostituierte vermietet und dafür sehr hohe Mietsummen eingefordert haben.

Dadurch, dass er von seinen Mietern bis zu 500 Euro pro Woche verlangt habe, wohlwissend, dass dieses Geld durch Prostitution erwirtschaftet würde, hatte ihn die Staatsanwaltschaft wegen Zuhälterei gemäß Artikel 379 des Strafgesetzbuches angeklagt. Der Beschuldigte hatte vor Gericht sämtliche Vorwürfe bestritten und behauptet, nichts von den Machenschaften seiner Mieter gewusst zu haben.

Sein Anwalt, Me Philippe Penning, erklärte in seinem gestrigen Plädoyer, dass sein Mandant „hinters Licht geführt worden sei“, weil sich die Prostituierten ihm gegenüber nie als solche zu erkennen gegeben hätten. Den Aussagen vieler Zeugen könne zudem nicht uneingeschränkt Glauben geschenkt werden. Außerdem wiederholte Me Penning seine Forderung ans Gericht, die Untersuchung durch die Kriminalpolizei für unzulässig zu erklären, in Anbetracht zahlreicher Ungenauigkeiten, Verallgemeinerungen und Übertreibungen in den vorliegenden Berichten. Abschließend forderte der Verteidiger einen Freispruch für seinen Mandanten. Für den Fall, dass das Gericht jedoch die Vorwürfe für begründet halten sollte, schlug Me Penning eine Bewährungsstrafe vor.

Für die Staatsanwaltschaft besteht indes kein Zweifel daran, dass der Angeklagte über die Prostitution in seinen Immobilien Bescheid gewusst habe. Dies würde aus den „glaubhaften“ Aussagen der Zeugen vor Gericht und gegenüber den Ermittlern, Abhörprotokollen sowie schriftlichen Beweisstücken deutlich hervorgehen, erklärte gestern Substitutin Nadine Scheuren und betonte, dass der Beschuldigte die Prostituierten ausgenutzt hätte, um „schnell viel Geld“ zu verdienen, ohne sich jedoch selbst „müde zu machen“. Infolgedessen forderte die Staatsanwältin eine Haftstrafe von drei Jahren sowie eine Geldbuße. Das Urteil wird voraussichtlich am 21. April gesprochen.

Ihre Meinung zum Thema

( 1 )
  • Quartier Gare meint:
    12.03.2010, 13:52 Uhr
    Ich bin zufrieden, dass solche Affäre auch vor Gericht kommen. Es ist wirklich mühsam in einem Gebäude zu leben wo Prostituierte arbeiten. Sie holen sich die Kunden draußen in der rue d’Alsace oder irgendwo anders, und die ganze Nacht, geht dann die Eingangstür auf und zu. Dann kommen natürlich auch die Drogensüchtigen in dem Gebäude und versauen alles. Das ist ein ganzes "cercle vicieux". Und wir, einfahre Bürger, haben nur die Augen zum Weinen falls wir betroffen sind!!. Die Polizei sagt, dass wir diese Leute Anklagen müssen?? Kann die Polizei selbst nicht ermitteln? Müssen wir als Bürger, Name und Adresse geben, und in konstanter Angst leben?
    2.000 EUR pro Monat für ein „Studio“ (zu prüfen ob es ein Studio ist?) und dann sagen, „Ich wusste nichts davon“. Die Gangster haben in unsere Gesellschaft das Leben zu einfahr. Sorry das zu sagen aber ich bin empört und traurig für die Polizisten die Ihre arbeite in unsere heutige Gesellschaft machen müssen ohne die erforderliche Gesetzgebung um die Probleme im Griff zu bekommen. Das ist wie die Sisyphos Geschichte: Die Polizisten fangen die Gangster und müssen Sie wieder laufen lassen weil die Gesetze teilweise Lücken haben.