(gs) - Vor der zwölften Strafkammer des Zuchtpolizeigerichts Luxemburg wurde gestern der Prozess gegen einen 44-jährigen Mann fortgesetzt, dem Zuhälterei zu Last gelegt wird. Der Beschuldigte soll mehrere Apartments an Prostituierte vermietet und dafür sehr hohe Mietsummen eingefordert haben.
Dadurch, dass er von seinen Mietern bis zu 500 Euro pro Woche verlangt habe, wohlwissend, dass dieses Geld durch Prostitution erwirtschaftet würde, hatte ihn die Staatsanwaltschaft wegen Zuhälterei gemäß Artikel 379 des Strafgesetzbuches angeklagt. Der Beschuldigte hatte vor Gericht sämtliche Vorwürfe bestritten und behauptet, nichts von den Machenschaften seiner Mieter gewusst zu haben.
Sein Anwalt, Me Philippe Penning, erklärte in seinem gestrigen Plädoyer, dass sein Mandant „hinters Licht geführt worden sei“, weil sich die Prostituierten ihm gegenüber nie als solche zu erkennen gegeben hätten. Den Aussagen vieler Zeugen könne zudem nicht uneingeschränkt Glauben geschenkt werden. Außerdem wiederholte Me Penning seine Forderung ans Gericht, die Untersuchung durch die Kriminalpolizei für unzulässig zu erklären, in Anbetracht zahlreicher Ungenauigkeiten, Verallgemeinerungen und Übertreibungen in den vorliegenden Berichten. Abschließend forderte der Verteidiger einen Freispruch für seinen Mandanten. Für den Fall, dass das Gericht jedoch die Vorwürfe für begründet halten sollte, schlug Me Penning eine Bewährungsstrafe vor.
Für die Staatsanwaltschaft besteht indes kein Zweifel daran, dass der Angeklagte über die Prostitution in seinen Immobilien Bescheid gewusst habe. Dies würde aus den „glaubhaften“ Aussagen der Zeugen vor Gericht und gegenüber den Ermittlern, Abhörprotokollen sowie schriftlichen Beweisstücken deutlich hervorgehen, erklärte gestern Substitutin Nadine Scheuren und betonte, dass der Beschuldigte die Prostituierten ausgenutzt hätte, um „schnell viel Geld“ zu verdienen, ohne sich jedoch selbst „müde zu machen“. Infolgedessen forderte die Staatsanwältin eine Haftstrafe von drei Jahren sowie eine Geldbuße. Das Urteil wird voraussichtlich am 21. April gesprochen.