(gs) - Am Bezirksgericht Luxemburg wurde am Donnerstag der Prozess um den sogenannten Manternacher Mord fortgesetzt. Wie am Vortag war es der geständige Hauptbeschuldigte, der sich während drei Stunden den Fragen der Richter und Anwälte stellen musste. Dabei ging es gestern erneut um den genauen Tathergang und in diesem Zusammenhang, um die Frage, wo sich die siebenjährige Tochter zum Zeitpunkt der Tat aufgehalten hatte und wie viel das Kind von dem Verbrechen mitbekommen hat.
Am Abend des 11. August 2007 soll die 36-jährige Hauptangeklagte ihren 56-jährigen Geliebten angerufen haben, um diesen zu ihrer Wohnadresse nach Manternach zu bestellen. Zu diesem Zeitpunkt soll die Frau bereits ihren 44-jährigen Ehemann mit Schlafmittel – 30 Tabletten zerstoßen und in Mayonnaise aufgelöst – betäubt haben, so der geständige Beschuldigte vor Gericht.
Der Mann soll sich eigenen Aussagen zufolge „blind vor Liebe“ sodann auf den Weg gemacht haben. Am Haus der Familie angekommen, soll dessen Ehefrau die Tür geöffnet haben und ihrem Liebhaber ein Brecheisen in die Hand gedrückt haben, mit den Worten „Du musst es tun“. Vor dem Richterpult erklärte der Angeklagte, dass er sich zunächst gesträubt hätte, das schlafend auf dem Sofa sitzende Opfer anzugreifen, die Frau ihn jedoch immer stärker gedrängt hätte und ihm – wohl zum Überwinden seiner Hemmschwelle – zwei Bier eingeflößt hätte. Während er die Tat schließlich doch ausgeführt hätte, hätte die Frau draußen vor dem Fenster gestanden, ihm klare Anweisungen gegeben und ihn zu einem gewissen Zeitpunkt sogar aufgefordert, „härter zuzuschlagen“.
Bereits am Mittwoch hatte der vorsitzende Richter Prosper Klein den Beschuldigten darauf hingewiesen, dass seine Schilderung der Schlagreihenfolge jener des Gerichtsmediziners widersprechen würde und dem Mann unterstellt, die Beteiligung seiner Geliebten an der eigentlichen Tat herunterzuspielen. Gestern stellten die Richter erneut Unstimmigkeiten in den Aussagen des Angeklagten fest, diesmal in Bezug auf den Aufenthaltsort des Kindes.
Die damals siebenjährige Tochter des Ehepaares soll sich laut Aussagen des Beschuldigten während der Tat bei der Mutter außerhalb des Hauses aufgehalten haben, was laut Richter Klein die Frage aufwerfe, wie viel das Kind von der Tat mitbekommen hat. Unklar ist nämlich weiterhin, ob das Kind die meiste Zeit geschlafen hatte, wach, aber sehr müde gewesen war oder wie vom Beschuldigten erklärt von der Mutter ebenfalls unter Schlafmittel gesetzt worden war. Und wo genau sich das Kind aufgehalten hatte – ob neben der das Kommando angebenden Mutter, ihn deren Arm oder etwas weiter entfernt im Garten – wusste der Angeklagte gestern nicht genau zu sagen.
Nach der Tat und vor der Beseitigung der Leiche hätten Ehefrau und Geliebter die Tochter dann nach Grevenmacher gefahren, wo sich die beste Freundin der Frau des Kindes angenommen hätte – die 35-jährige Mitangeklagte sei zuvor von der Mutter telefonisch kontaktiert worden. Diese Frau soll dann während zwei Stunden mit dem Kind im Auto verweilt haben, bevor beide die mutmaßlichen Täter in ein Waldstück zwischen Manternach und Mertert wieder abgeholt hätten.
Bei ihrer dortigen Ankunft hätte die Freundin laut Aussagen des Angeklagten gelacht und Witze gemacht, was laut Richter Klein erneut ein neues Licht auf die Frage der Mitwisserschaft dieser Frau werfe. Am Montag wird voraussichtlich die Ehefrau des Opfers und mutmaßliche Drahtzieherin des Mordes zu Wort kommen. Gegenüber Polizei und Untersuchungsrichter hatte die Frau jegliche Beteiligung am Tod ihres Gatten bestritten.