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Verkehr
11.03.2010 11:42 Uhr, aktualisiert 11.03.2010 13:34 Uhr

Polizei warnt vor Wildunfällen

Wildtiere kreuzen oft Landstraßen, die sich in der Nähe von Waldgebieten befinden



Foto: Teddy Jaans
Ein Wildunfall kann gravierende Folgen haben - für das Fahrzeug, das Wild und/oder den Autofahrer selbst.

(hay/C.) - Am Mittwoch haben sich auf Luxemburgs Straßen sechs Wildunfälle ereignet. Wie die Polizei mitteilt, handelte es sich dabei um kein seltenes Phänomen: Hierzulande werden jedes Jahr rund 1200 solcher Unfälle registriert - mit zum Teil gravierenden Folgen für das Fahrzeug, das Wild und/oder den Autofahrer selbst.

Wildtiere sind oft in den frühen Morgenstunden, nach Eintritt der Abenddämmerung oder in der Nacht auf der Suche nach einem Liegeplatz oder Futter. Dafür kreuzen sie Landstraßen, die sich in der Nähe von Waldgebieten befinden. Darüber hinaus kann aber auch bei Treibjagden aufgescheuchtes Wild über die Fahrbahn laufen.

Die Polizei rät...

Die Luxemburger Polizei hat ein paar Tipps zusammengestellt, wie sich die Gefahr eines Wildunfalls reduzieren lässt:

So sollen Autofahrer besonders in den Gefahrenzonen die Geschwindigkeit anpassen. Achten Sie auf Schilder, welche auf einen Wildwechsel oder eine Treibjagd hinweisen und nehmen Sie dort stets den Fuß vom Gas.

Behalten Sie dabei die Wald- und Straßenränder im Auge, um eine schnelle Reaktion gewährleisten zu können. Wichtig ist es dabei zu bedenken, dass ein Wildtier selten allein unterwegs ist. Es muss immer mit Nachzüglern gerechnet werden.

Bremsen, Hupen, Abblenden

Falls einem Autofahrer ein Wildtier auf der Straße begegnet, rät die Polizei dazu, zu bremsen und zu hupen. Auch sollte auf Abblendlicht geschaltet werden. Der Grund: Fernlicht blendet die Tiere und hindert sie, einen Fluchtweg zu finden.

Lässt sich ein Aufprall nicht vermeiden, so wird empfohlen, das Lenkrad gut festzuhalten und gerade auf das Tier zuzusteuern. Hektische Lenkbewegungen oder Ausweichmanöver sollten auf jeden Fall vermieden werden.

Sofern es zu einem Wildunfall gekommen ist, sollte der Autofahrer sofort die Unfallstelle absichern. Dazu gehört es, die Warnweste anzuziehen, die Warnblinkanlage einzuschalten und das Warndreieick aufzustellen. Ferner gilt es, die Polizei zu benachrichtigen. Diese stellt nämlich eine Unfallbescheinigung aus, die nötig ist, um Schadensersatzansprüche bei der Versicherung geltend zu machen.

Auf keinen Fall sollte das angefahrene Tier berührt oder abtransportiert werden. Laut Polizei ist nämlich „der Abtransport von Unfallfallwild ... nur nach Freigabe durch die Behörden, nach Anbringen spezieller Marken erlaubt.“

Übrigens: Wird der durch einen Wildunfall verursachte Schaden von der KFZ-Versicherung nicht übernommen, erhalten Autofahrer vom ACL - sofern sie Mitglied sind - für Wildschäden eine Beihilfe in Höhe von 500 Euro.

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