(vb) – Das neue ASBL-Gesetz hat die Vereinswelt gehörig durcheinander gewirbelt, noch bevor es in Kraft getreten ist. Nun reagiert Justizminister Biltgen auf die Kritik und will eine Reihe von Änderungen einführen. Viele Kritikpunkte seien gleichwohl unberechtigt, meint er.
Fast 100 Jahre alt ist das derzeit gültige ASBL-Gesetz mittlerweile. Das neue Gesetz soll es den Vereinen und Stiftungen eigentlich einfacher machen und ihnen Verwaltungsarbeit ersparen. Nur ist diese Botschaften nicht ganz angekommen: An der Basis regte sich heftiger Widerstand, denn die Vereine befürchten harte Eingriffe in ihre Veranstaltungen und eher mehr als weniger Bürokratie.
Das neue Gesetz will eine klare Trennung zwischen nicht-kommerziellen Vereinigungen und Handelsgesellschaften ziehen. Für Verwirrung sorgten in diesem Zusammenhang die Bestimmungen über kommerzielle Veranstaltungen von Vereinen, wie zum Beispiel Sommerfeste oder Würstchenbuden bei Fußballspielen. Diese wichtigen Einnahmequellen sollen den ASBL auch in Zukunft erhalten bleiben, beruhigt François Biltgen – unter einer Bedingung: Sie dürfen nur eine Nebenbeschäftigung sein und nicht regelmäßig stattfinden.
Viel unberechtigte Kritik habe er sich anhören müssen, sagte Biltgen, meist von Leuten, die das Gesetzesprojekt gar nicht gelesen hätten. Trotzdem soll ein Aktionsplan mehrere Änderungen vorantreiben: So soll unterschieden werden zwischen ASBL und Stiftungen, für welche eigene Bestimmungen gelten. Zudem wird eine neue Gesellschaftsform eingeführt, die "Société à finalité sociale". Sie soll den Gesellschaften mit einem gemeinnützigen Geschäfszweck, wie zum Beispiel Krankenhäusern oder Beschäftigungsinitiativen, eine rechtliche Form geben.
Für Fragen rund um das Ehrenamt, den "Congé associatif", steuerliche Erleichtungen und staatliche Subventionen ist Biltgen nach eigenen Aussagen nicht zuständig. Dies müssten andere Ministerien erledigen. Die zwei neuen Gesetzesprojekte zu ASBL und Stiftungen sollen im Herbst in der Chamber vorgestellt werden.