(gs) - Am Appellationshof Luxemburg wurde am Dienstag das Berufungsverfahren um den sogenannten Merscher Mord fortgesetzt, in dem sich zwei Frauen und ein Mann wegen vorsätzlichen Mordes bzw. Beihilfe zum Mord vor Gericht verantworten müssen. Die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft forderte dabei zu großen Teilen die Bestätigung des Urteils aus erster Instanz.
Für die Generalstaatsanwaltschaft bestehe kein Zweifel, dass der Tod des 40-jährigen Opfers am 27. Juni 2006 in dessen Haus in Beringen/Mersch kein Unfall war, sondern dass der Mann vorsätzlich von seiner ehemaligen Lebensgefährtin umgebracht worden sei, fasste „avocat général“ Jeanne Guillaume ihre gestrige Anklagerede zusammen und forderte für die 39-jährige Frau die Bestätigung des Urteils aus erster Instanz, sprich eine lebenslange Haftstrafe.
Der genaue Tathergang ließe sich auch nach der Untersuchung durch die Kriminalpolizei nur teilweise nachvollziehen, Fakt sei jedoch, dass sich der tödliche Schuss nicht versehentlich, infolge eines Streits und aus Notwehr gelöst haben kann, wie es die Hauptbeschuldigte vor Gericht behauptet hatte, betonte Guillaume. Vielmehr lägen die Spuren an Tatort und Leiche nahe, dass das Opfer erst mit zwei Messerstichen in Brust und Bauch verwundet worden sei, woraufhin der Mann zu Boden gesackt sei. Der tödliche Schuss sei dann in den Hinterkopf des am Boden liegenden Opfers abgefeuert worden.
Auch für eine der Tat vorangegangene Vergewaltigung, Misshandlung oder Bedrohung durch den Mann, von denen die Frau gegenüber den Ermittlern gesprochen hatte, lägen keinerlei Beweise vor. Vielmehr sei von der Beschuldigten die Bedrohung ausgegangen. Laut Zeugenaussagen habe das Opfer nämlich „Angst gehabt“ und „der Frau alles zugetraut“, so Jeanne Guillaume. Die Beschuldigte hätte das Ende der Beziehung nie verwunden, hätte ihren einstigen Lebensgefährten überwacht, seinen Müll durchwühlt und regelrechten Telefonterror veranstaltet.
Als der Mann dann eine neue Frau kennengelernt und geplant hätte mit dieser ein gemeinsames Leben zu beginnen, hätte sich bei der Angeklagten „aus Enttäuschung regelrechter Hass“ entwickelt, der dann in der Planung des Mordes und der Durchführung der Tat gegipfelt hätte, so Guillaume. Die Beteiligung der 50-jährigen Mitangeklagten an der Beseitigung der Leiche sowie auch an der Beschaffung der Tatwaffe werfe auch weiterhin die Frage auf, wieso sich diese Frau so weit in die Sache hinein hat ziehen lassen. Jeanne Guillaume hielt ihr gestern zugute, dass sie sich wohl verpflichtet gefühlt hätte, ihrer besten Freundin in einer Notsituation zu helfen.
Trotz allem glaubte Guillaume gestern, dass die Frau zumindest über den geplanten Mord informiert gewesen sei oder ihn auch mitgeplant habe. Infolgedessen forderte die Generalanwältin auch in diesem Fall die Bestätigung des ersten Urteils (25 Jahre Haft), überließ es aber alternativ dem Gericht über ein geringeres Strafmaß zu entscheiden. Selbiges könne für den 58-jährigen Angeklagten in Betracht gezogen werden, der den beiden Frauen die Tatwaffe gegeben hatte, denn als Alternative zu einer Bestätigung des ersten Urteils (15 Jahre Haft wegen Beihilfe zum Mord) schlug Guillaume eine Verurteilung wegen Waffenverkaufs vor. Das Urteil ergeht am 20. April.