(p24) - Diekirch muss informieren, wo gebraut wird. So sieht es die EU-Gesetzgebung vor. Um Verbraucher nicht in die Irre zu führen, muss sich die Brauerei an die Auflagen der EU-Direktive zur Etikettierung von Lebensmitteln halten.
Da bei Verbrauchern angesichts des Produktnamens „Diekirch“ der Eindruck entstehen kann, das Bier werde auch nach der Produktionsverlagerung weiterhin in Diekirch gebraut, muss auf der Flasche klar auf den tatsächlichen Produktionsstandort hingewiesen werden.
„Die Luxemburger Regierung sollte daher auf der strikten Einhaltung der Etikettierungs-Direktive beharren“, fordert nun der grüne Abgeordnete Claude Turmes und geht noch einen Schritt weiter: „Müsste der Zusatz über den tatsächlichen Produktionsstandort nicht auch bei der Bewerbung des Produktes in den Medien, auf Abbildungen und auf Werbemitteln deutlich sichtbar sein, um Verbraucher korrekt zu informieren?“, fragt Turmes.
Wie bei Wein, Fleisch und Käse gibt es auch beim Bier ein EU-Verfahren, über das Marken als geografische Herkunftsbezeichnung geschützt sind. Die Marke „Diekirch“ ist laut EU-Kommission jedoch nicht als geschützte Marke eingetragen.